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06.05.2025 | Nachhaltigkeit | ID: 1197518
Am 26. Februar 2025 veröffentlichte die EU-Kommission das erste Omnibus-Paket zur Vereinfachung und Entlastung im Bereich der Nachhaltigkeitsregulierung. Dieses Paket schlägt gezielte Änderungen an mehreren Richtlinien vor, darunter der Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) und der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD). Ziel ist es, den administrativen Aufwand für Unternehmen zu reduzieren und die Wettbewerbsfähigkeit zu stärken, ohne die grundlegenden Ziele der Nachhaltigkeitsregulierung zu gefährden.
Die CSDDD, die 2024 beschlossen wurde, verpflichtet große Unternehmen zur Einhaltung menschenrechtlicher und umweltbezogener Sorgfaltspflichten entlang ihrer Wertschöpfungsketten. Durch das Omnibus-Paket sind folgende Änderungen vorgesehen:
Diese Änderungen zielen darauf ab, die Umsetzbarkeit der Richtlinie zu verbessern und den administrativen Aufwand für Unternehmen zu verringern.
Die CSDDD hängt eng mit der CSRD zusammen bzw kann als Basis für die doppelte Wesentlichkeit gesehen werden. Die CSRD verpflichtet Unternehmen zur umfassenden Berichterstattung über Nachhaltigkeitsaspekte. Das Omnibus-Paket bringt auch hier bedeutende Änderungen mit sich:
Diese Änderungen können zu Herausforderungen führen, insbesondere in Bezug auf die Kohärenz zwischen den Anforderungen der CSDDD und der CSRD. So umfasst die Risikoanalyse gemäß CSDDD im Omnibus-Vorschlag zunächst nur die direkten Lieferanten, bei der impact materiality im Rahmen der CSRD-Berichterstattung wird die gesamte Lieferkette inkl. der den direkten Lieferanten vorgelagerten Schritte betrachtet und in der Konsequenz in der Strategie auch berücksichtigt. Unternehmen sollen sicherstellen, dass ihre Sorgfaltspflichten und Berichterstattungen aufeinander abgestimmt sind, um Doppelarbeit und Inkonsistenzen zu vermeiden.
Um den Anforderungen gerecht zu werden, sollten Unternehmen folgende Maßnahmen ergreifen:
1. Synergien nutzen: Die Prozesse zur Umsetzung der CSDDD und der CSRD sollten integriert werden, um Effizienzgewinne zu erzielen.
2. Lieferanten einbinden: Frühzeitige Kommunikation mit direkten Geschäftspartnern ist weiterhin entscheidend, um die Sorgfaltspflichten effektiv umzusetzen.
3. Rechtliche Entwicklungen beobachten: Da die vorgeschlagenen Änderungen noch nicht alle endgültig beschlossen sind, ist es wichtig, den Gesetzgebungsprozess aufmerksam zu verfolgen:
Das Omnibus-Paket der EU-Kommission bringt bedeutende Änderungen für die CSDDD und die CSRD mit sich. Während die Reduzierung des administrativen Aufwands für Unternehmen begrüßt wird, ist es entscheidend, die verbleibenden Anforderungen sorgfältig zu analysieren und umzusetzen. Ein integrierter Ansatz, der sowohl die Sorgfaltspflichten als auch die Berichterstattung berücksichtigt, wird Unternehmen helfen, den neuen regulatorischen Anforderungen gerecht zu werden und gleichzeitig ihre Nachhaltigkeitsziele zu erreichen.