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08.06.2022 | Nachhaltigkeit | ID: 1116628
Das Lieferkettengesetz (eigentlich Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz) hat das Ziel, Menschenrechtsverletzungen und Umweltschäden entlang der gesamten Lieferkette zu verhindern bzw zu beseitigen. Darunter fallen
Das Lieferkettengesetz verpflichtet Unternehmen mit Sitz in Deutschland dazu, im Sinne der Corporate Social Responsibility (CSR)
In der Pflicht sind alle Unternehmen mit Sitz in Deutschland mehr als 3.000 (ab 2023) bzw mehr als 1.000 (ab 2024) Mitarbeitern. Die Lieferkette umfasst alle Unternehmen und in allen Ländern weltweit. Die Lieferanten aller Länder entlang der Lieferkette werden somit in die Prozesse einbezogen werden.
Jedes österreichische Unternehmen, das Teil einer solchen Lieferkette ist, ist betroffen. Als Firmeninhaber müssen sie damit rechnen, dass
Möglich ist auch, dass Sie die Lieferantenverträge um die Einhaltung der Menschenrechte und den Schutz der Umwelt erweitern müssen. Erforderlich werden kann darüber hinaus, dass Sie neue Kontrollmaßnahmen bei Ihren Lieferanten vereinbaren und Schulungen zu den neuen Pflichten durchführen.
Tipp:
Es kann sich lohnen, als Lieferant proaktiv auf Ihre deutschen Kunden zuzugehen und zu sondieren, wie sie planen, mit dem neuen Gesetz umzugehen.
Auch im Zuge der Nachhaltigkeitsberichterstattung (ESG-Reporting) stehen diese sozialen Standards sowie der Klima- und Umweltschutz im Fokus. Ab 2023 müssen Unternehmen auch in diesem Zusammenhang wiederkehrend darüber berichten, welche Projekte zur sozialen und ökologischen Verbesserung umgesetzt und welche Präventionsmaßnahmen durchgeführt werden. Die Pflicht gilt ebenfalls sowohl im eigenen Unternehmen als auch entlang der Lieferkette.
Sowohl für das Lieferkettengesetz als auch den Nachhaltigkeitsbericht müssen Unternehmen ihre Aktivitäten sowie die Erfüllung der Sorgfaltspflichten dokumentieren und nachweisen können. Ihre Maßnahmen in Bezug auf die Verhinderung von Menschenrechtsverletzungen und/oder Umweltschäden im Sinne des Lieferkettengesetzes können somit in Ihren Nachhaltigkeitsbericht einfließen und umgekehrt.
Sich im Unternehmen jetzt schon damit zu befassen, hat jedenfalls Sinn. Denn die neuen Pflichten werden mittelfristig viele weitere österreichische Unternehmen direkt betreffen, weil auch EU-seitig an einem solchen Gesetz gearbeitet wird. Der Entwurf der Sorgfaltspflichtenrichtlinie („Proposal for a Directive on corporate sustainability due diligence“) wurde Ende Februar 2022 vorgelegt. Laut Entwurf wird die EU-Richtlinie schon ab einer Unternehmensgröße von 250 Mitarbeitern umzusetzen sein, und wird deren Lieferanten wiederum, wie anfangs beschrieben, indirekt betreffen.