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11.01.2024 | Nachhaltigkeit | ID: 1154537
Banken sind durch die regulatorischen Vorschriften verpflichtet, selbst Nachhaltigkeitsinformationen offen zu legen. Dh einerseits müssen Daten von Unternehmenskunden gesammelt werden, um den regulatorischen Anforderungen gerecht zu werden, selbst entsprechend berichten zu können (zum Beispiel um die „financed emissions“ erheben zu können) und die eigenen Portfolios zu steuern. Banken sind bestrebt, ihre Investitionen in nachhaltige Investments zu lenken. Andererseits sind Nachhaltigkeitsdaten von Unternehmen eine wichtige Entscheidungsgrundlage für Finanzierungsentscheidungen und -vergaben. Nicht zu unterschätzen ist, dass der Klimawandel ökonomische Schäden verursacht und somit das Kreditrisiko beeinflusst.
Die übliche Entscheidungsgrundlage für Banken bei Kreditvergaben ist die Bonität des Kunden. Während Bilanz und Lagebericht des betroffenen Unternehmens vor allem Auskunft über vergangenheitsbezogene Sachverhalte geben bzw nur einen eingeschränkten Blick auf die Zukunft vermitteln, ist der Nachhaltigkeitsbericht eine wichtige Informationsquelle, um eben genau diese zukunftsbezogenen Daten zu erhalten.
Bereits heute analysieren Banken die Nachhaltigkeitsberichte ihrer Kunden, um einen Eindruck zu erhalten, inwiefern sich das betroffene Unternehmen mit dem Thema Nachhaltigkeit auseinandersetzt. Evaluiert wird unter anderem, ob sich das Unternehmen öffentlich zu Nachhaltigkeitszielen verpflichtet (möglicherweise sogar auf wissenschaftsbasierten Methoden, so genannten „science based targets“), inwiefern das Geschäftsmodell in Zusammenhang mit Nachhaltigkeit analysiert wurde (Ist das Geschäftsmodell auch in Anbetracht der Nachhaltigkeitsaspekte zukunftstauglich?) und wie fundiert die Auseinandersetzung mit Nachhaltigkeit stattgefunden hat. Der Nachhaltigkeitsbericht eines Unternehmens ist somit eine zusätzliche Informationsquelle für Banken bei der Engagement Evaluierung, um die Resilienz eines Unternehmens beurteilen und etwaige Kreditrisiken besser einschätzen zu können.
Zukünftig ist zu erwarten, dass die Risikoevaluierung in Zusammenhang mit Nachhaltigkeit noch strenger wird. Einige Banken verwenden bereits heute ein Nachhaltigkeits-Rating, bilden darin aber vor allem Klimarisiken und aktuelle Risiken zum Geschäftsmodell ab und noch keine erweiterten Nachhaltigkeitsinformationen aus dem Lagebericht, wie beispielsweise auch soziale Faktoren.
Es ist dennoch heute schon für Banken schwierig zu argumentieren, wenn ein Kredit an große Unternehmen vergeben wird, die im Nachhaltigkeitsrating (im Falle einer Ampeleinstufung) als „gelb“ oder „rot“ eingestuft werden. Gemäß dem Lenkungsauftrag wird der Vorzug „grünen“ Investitionen gegeben.
Die Kreditvergabe an kleinere Unternehmen, die momentan noch nicht berichtspflichtig sind, handhaben Banken derzeit unterschiedlich in der Evaluierung. Manche Banken verlangen von diesen Unternehmen zurzeit noch weniger detaillierte ESG-Daten bzw können sich bei der Beurteilung auch auf Branchendaten („Sektor-Heatmaps“ oder „Proxy-Daten“) stützen. Bei anderen Banken sind die Vorschriften neben der Unternehmensgröße abhängig vom Finanzierungsvolumen und der Laufzeit der Finanzierung.
Zukünftig wird die Überprüfung strenger, neben dem Finanzrating soll ein ESG-Risk Rating in Zukunft als Standard gelten. Die fundierte Auseinandersetzung mit dem Thema Nachhaltigkeit wird daher eine noch viel wichtigere Rolle als gegenwärtig spielen, um Zugang zu Finanzierungen zu bekommen. Zudem gibt es Indizes dafür, dass sich nachhaltige Unternehmen schneller erholen und schneller aus Wirtschaftskrisen herausfinden.
Deswegen ist es wichtig, das Thema im Unternehmen strategisch zu verankern und auf globaler Unternehmensebene zu betrachten. Das bedeutet einerseits ESG in das eigene Geschäftsmodell einzubauen, andererseits die Verantwortlichkeiten für Nachhaltigkeit im Unternehmen möglichst nahe an der Geschäftsführung anzusiedeln.
Wichtig ist hierbei, eine ausführliche „Bestandsaufnahme“ durchzuführen und sich dabei die folgenden Fragen zu stellen:
Folglich gilt es, ausreichend Ressourcen zur Verfügung zu stellen und dies auch rechtzeitig in Angriff zu nehmen. Vor allem darf nicht unterschätzt werden, wie viel Aufklärungsarbeit es braucht, um das Thema ESG im gesamten Unternehmen zu verankern.
In der operativen Umsetzung wird empfohlen, mit jenen Themen zu starten, die für das Unternehmen am wesentlichsten sind, und sich zu überlegen, was die Dinge bzw Bereiche sind, wo das Unternehmen den größten Hebel hat. Auf dieser Basis sollten klare Ziele gesetzt werden. Dieser Zielpfad soll nicht aus den Augen verloren werden, um daran entlang Schritt für Schritt möglichst früh in die Umsetzung zu gehen.
Ein weiterer Tipp ist, auf Transparenz zu achten, irreführende Aussagen zu vermeiden und kein Greenwashing zu betreiben. Dies kann den Ruf des Unternehmens nachhaltig schädigen. Problemfelder und Herausforderungen zu evaluieren und offen im Unternehmen anzusprechen, eine entsprechende Transitionsstrategie zu erarbeiten und diese zu kommunizieren, ist insgesamt sicher für das Unternehmen und deren Partner(-institutionen) vorteilhafter.
Auch kleinen Unternehmen, die momentan von der Berichtspflicht noch nicht betroffen sind, wird empfohlen, sich frühzeitig des Themas anzunehmen. Banken werden auch bei kleineren Kunden nach Daten zu Nachhaltigkeit anfragen.
Hilfreich ist auch, sich Rat von außen zu holen. Sei es ein Gespräch mit der Bank, mit dem Wirtschaftsprüfer, mit Beratern, oder die Nutzung von Webinaren und Veranstaltungen. Auch Kooperationen einzugehen und der Blick auf Best Practice ist oft hilfreich – also zu schauen, welche ersten Schritte andere Unternehmen gemacht haben.
Lassen Sie sich auf das Thema Nachhaltigkeit ein und nutzen Sie die Chancen! Als Beispiel: Im Zusammenhang mit dem Thema Energieeffizienz besteht die Chance, Ineffizienzen zu entdecken und Verbesserungspotenziale zu erkennen. Im Bereich Soziales kann das Thema in Zeiten von notorischem Fachkräftemangel potenziell dabei unterstützen, Mitarbeiter zu halten oder neue Fachkräfte zu finden. All dies trägt auch zu erhöhter Krisenresistenz bei.
Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass die Vorschriften von Banken und Finanzinstitutionen gegenüber ihren Unternehmenskunden in Bezug auf Nachhaltigkeit derzeit noch sehr unterschiedlich gehandhabt werden. Unisono kann jedoch bestätigt werden, dass die Vorgehensweise in den nächsten Jahren strenger werden wird. Nachhaltigkeitsinformationen werden zunehmend präziser und strikter eingefordert.
Künftig ist zu erwarten, dass bei Unternehmen, welche ESG-Kriterien und definierte Kennziffern erfüllen bzw ein ESG-Rating vorweisen können, günstigere Refinanzierungen durch Finanzpartner realisiert werden können.
Mag. Veronika Ratzinger ist selbstständige Unternehmensberaterin in Innsbruck mit Schwerpunkt auf Nachhaltigkeitsberatung (www.veronika-ratzinger.at).
Die ungekürzte Fassung dieses Beitrags sowie weitere vertiefende Informationen finden Sie im „Praxishandbuch Nachhaltigkeitsberichterstattung“.