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07.10.2020 | Öffentliche Verwaltung | ID: 1075194
In der Abfallwirtschaft hat die Gemeinde wichtige und vielfältige Aufgaben. Von der Sammlung der Siedlungs- und Haushaltabfälle über den Betrieb und der Erhaltung der Gemeindeeinrichtungen bis hin zur Funktion als Baubehörde. Dafür müssen die Gemeindemitarbeiter gut ausgebildet sein, um die komplexen abfallwirtschaftlichen Vorschriften einhalten zu können.
Abfallwirtschaft betrifft uns alle! Täglich werden Tonnen an Produkten oder Teile von Produkten am Ende deren Nutzung zu Abfall. Dies umfasst Elektrogeräte, Batterien, Verpackungen, Möbel, Bauwerke, Lebensmittel und so weiter. Für eine flächendeckend gut funktionierende Abfallwirtschaft nehmen die Gemeinden (bzw. Gemeindeverbände) wichtige und vielfältige Aufgaben und Rollen ein und tragen so zu einer ressourcenschonenden Kreislaufwirtschaft und damit auch dem Umweltschutz bei.
Die Aufgaben der Gemeinden sind insbesondere
Dadurch nehmen die Gemeinden folgende abfallwirtschaftliche Rollen ein:
Das abfallwirtschaftliche Hauptthema der Gemeinden ist die, durch die Abfallwirtschaftsgesetze der einzelnen Bundesländer vorgeschriebene, Sammlung von Siedlungsabfällen, Sperrmüll und Problemstoffe im Gemeindegebiet, sowie die Sammlung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten aus privaten Haushalten und von Gerätebatterien und -akkumulatoren.
Viele Abfallbehandlungsanlagen werden von Gemeinden bzw deren Abfallwirtschaftsverbänden betrieben. Neben den Altstoffsammelzentren zählen insbesondere Abfallverbrennungsanlagen und mechanisch-biologische Behandlungsanlagen für Rest- und Sperrmüll, sowie fast die Hälfte aller Reststoff- und Massenabfalldeponien in Österreich dazu.
Ein weiterer großer Teilbereich ist der Betrieb und die Erhaltung von Gemeindeeinrichtungen, in denen verschiedenste Abfälle aus der Reinigung, Instandhaltung und Umbauten anfallen und einer ordnungsgemäßen Entsorgung zugeführt werden müssen.
Einige der abfallwirtschaftlichen Funktionen der Gemeinden werden an regionale Abfallwirtschaftsverbände übertragen. Dazu zählen vorwiegend die Tätigkeiten der Sammlung und Behandlung von Abfällen, wie die Sammlung von Siedlungsabfällen im jeweiligen Gemeindegebiet. Dadurch können diese spezialisierten Tätigkeiten über mehrere Gemeinden hinweg gemeinsam besser abgewickelt werden. Darüber hinaus beraten viele Abfallwirtschaftsverbände auch die Bürger und Betriebe der jeweiligen Region, um eine bessere Umsetzung der abfallwirtschaftlichen Vorgaben durch alle zu erreichen.
Daraus ergibt sich, dass jeder einzelne Gemeindemitarbeiter, bzw Mitarbeiter der Abfallwirtschaftsverbände die für seinen jeweiligen Tätigkeitsbereich erforderlichen abfallwirtschaftlichen Vorgaben der EU, des Bundes und des jeweiligen Bundeslandes kennen und einhalten muss. Aufgrund der hohen Anzahl an Vorschriften, wie Bundes- und Landesgesetzen, Bundesverordnung, EU-Verordnungen und diversen sonstigen Regelwerken (Normen, Leitfäden, Merkblätter usw.), sowie der Vielfalt von vorkommenden Abfällen stellt sich die Abfallwirtschaft immer wieder als komplexe Materie dar.
Zur Bewältigung dieser Aufgaben der Gemeinden bedarf es daher einer umfassenden und qualitativen Ausbildung der Gemeindemitarbeiter. Dabei muss auch eine regelmäßige Weiterbildung bedacht werden, da sich die Vorschriften der Abfallwirtschaft kontinuierlich weiterentwickeln und erweitern.