Diese Website setzt ausschließlich technisch notwendige Cookies und Cookies zur allgemeinen Reichweitenmessung ein, um die Funktionalität und eine gute Benutzererfahrung zu gewährleisten. Diese werden ausschließlich von uns verwendet und die Daten werden nicht an Dritte weitergegeben. Detaillierte Infos: Datenschutzrichtlinie
© WEKA Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at
drucken
24.08.2022 | Öffentliche Verwaltung | ID: 1120995
Zur Erschließung der Gräber und Gedenkstätten ist ein Wegenetz in Friedhöfen unerlässlich. Manche dieser Wege sind stark begangen oder auch befahren, andere wenig oder kaum. Je nach der Beanspruchung kann ein abgestuftes Wegesystem mit unterschiedlichen Belägen und angepassten Wegbreiten angelegt werden.
Für die Naturverträglichkeit der Wegegestaltung gelten dabei folgende Grundsätze:
Versiegelungen jeglicher Art bedeuten eine weitgehende Vernichtung des reichen Bodenlebens. Außerdem verhindern sie die Versickerung von Niederschlag und beeinträchtigen damit auch die Grundwasserneubildung. Auf der anderen Seite sind unversiegelte Böden schlechter mit Rollatoren oder Rollstühlen befahrbar. Die Entscheidung, welcher Bodenbelag in welchem Bereich des Friedhofs angemessen ist, bedarf also einer Abwägung.
Wenn der Weg eine zentrale Rolle in der Infrastruktur des Friedhofes spielt, kann eine Belegung mit Pflastersteinen eine gute Alternative zum Asphalt darstellen, da dann ein gewisser Anteil des Wassers durch die (möglichst breiten) Fugen ins Erdreich gelangt. Weniger stark frequentierte Böden können als wassergebundene Decken, Schotterrasen, erdgebundene Wege, Rindenmulchwege oder Rasenwege gestaltet werden.
Unversiegelte Wege und Lagerflächen können naturschutzfachlich beachtenswerte Vegetationsgesellschaften und die damit verbundenen Tierarten, zB die Blauflügelige Ödlandschrecke, beherbergen. Gleichzeitig sorgen sie für ein besseres Mikroklima (geringere Aufheizung) und tragen durch flächige Versickerung von Niederschlägen zum passiven Hochwasserschutz bei.
Alternativen zur Vollversiegelung (gereiht nach zunehmender Belastbarkeit):
Stärker versiegelte Bereiche sollten, wo dies möglich ist, durch Gehölzpflanzungen unterbrochen werden. Bäume auf Parkplätzen bieten zB neben einem Lebensraum für verschiedene Tierarten auch den Vorteil der Beschattung von Fahrzeugen und Verkehrsflächen.
Wo ein Bewuchs möglich ist, erhöht er den Grünanteil des Friedhofs. Am einfachsten ist es, wachsen zu lassen, was von selbst aufkommt (Spontanvegetation). Als Alternative kann auch auf Plattenwegen und Pflasterflächen eine Schotterrasenmischung oder eine Kräutermischung angesät werden. Beide sind niedrig wachsend, leicht zu pflegen, versickerungsfähig und sogar blütentragend.
Wo etwa Kieswege vegetationsfrei gehalten werden sollen, ist unbedingt von Herbiziden Abstand zu nehmen. Abgesehen von Umweltschäden oder der Giftigkeit für Mensch und Tier sind verschiedene Pflanzen auch schon gegen etliche Gifte resistent. Ein weiterer Nachteil ist, dass größere abgetötete Pflanzen stehen bleiben und extra entfernt werden müssen. Mit einfachen Handgeräten wie der Pendelhacke können unerwünschte Beikräuter wurzeltief unterschnitten und leicht weggerecht werden. Breitere Wege und größere Plätze mit Kiesbelag sowie wassergebundene Decken können mit einer Kreiselegge von Unkraut befreit werden. Das Gerät dreht das Unkraut heraus und legt es oben ab. Bei wassergebundenen Decken darf das Gerät nicht zu tief eingestellt werden und die Fläche muss nach dem Eggen gewässert und gewalzt werden.
Offene Wegränder und wenig begangene Wege mit kiesig-sandigem Boden sind ein beliebter Lebensraum für Wildbienen und andere Insekten. Die Wegränder können sporadisch mit Harken oder Rechen aufgeraut werden.
Gebäude dürfen in ihren Möglichkeiten, Ersatzbiotope zu bieten, keineswegs unterschätzt werden. Dazu zählen:
Dieses Lebensraumpotenzial ist bei Gebäuden auf Friedhöfen in besonderem Maße gegeben, da die Gebäude nicht dauerhaft von Menschen bewohnt sind und die Umgebung häufig bessere Nahrungsräume bietet als andere Bereiche in Siedlungen.
Unter Fassadenbegrünung versteht man den Bewuchs von Gebäudefassaden und Mauern entweder direkt an der Fassade oder auf vormontierten Kletterhilfen. Fassadenbegrünung bringt eine Reihe von Vorteilen. So können die Pflanzen Nahrungs- und Rückzugsraum für verschiedene Tiere bilden sowie als verbindende Elemente zwischen Grünflächen oder auch zwischen Boden und Gründach fungieren. Gut entwickelte Fassadenbegrünungen (zB mit Efeu) können auch einen geeigneten Nistraum für Vögel, wie zB Amsel oder Grünfink, bieten.
Neben diesen unmittelbar naturschutzrelevanten Effekten trägt Fassadenbegrünung auch zur Gebäudeklimatisierung bei, filtert Schadstoffe aus der Luft und bietet zeitweiligen Wasserrückhalt bei Regen. Und nicht zuletzt hat sie ein hohes Potenzial, positiv und erfreuend auf die Friedhofsbesucher zu wirken.
Allerdings sind auch verschiedene mögliche Nachteile zu bedenken. Probleme können vor allem dann entstehen, wenn die Fassade zB Risse im Putz aufweist, in die Kletterpflanzen hineinwachsen. Grundvoraussetzung für jegliche Fassadenbegrünung ist daher die Intaktheit der Fassade. Oberhalb der Traufe, dh im Dachbereich, sollten Kletterpflanzen nicht zugelassen werden. Entscheidend ist auch die Beachtung der statischen Aspekte: Vertikallasten durch das Gewicht von Pflanzen, Kletterhilfen, Schnee und Eis, sowie Horizontallasten durch den Wind und durch Druck- und Zugkräfte infolge von witterungsbedingten Spannungen der Kletterhilfen.
Die Begrünung mittels Gerüstkletterern ist in der Herstellung aufwendiger und erfordert eine Verankerung der Kletterhilfe in der Fassade, bietet aber andererseits die Vorteile, kein Risiko einer Fassadenbeschädigung durch die Pflanzen einzugehen und genauer steuern zu können, welche Bereiche der Fassade begrünt werden sollen. Je nach verwendeter Art ist auf einen ausreichenden Abstand der Kletterhilfe von der Fassade zu achten (10 bis 20 cm). Bei der Wahl des Materials für die Kletterhilfe ist darauf zu achten, dass die Beständigkeit mit der vorgesehenen Nutzungsdauer übereinstimmt.
Aus Sicht des Naturschutzes ist besonders die Pflanzung einheimischer Arten (zB Efeu, Waldrebe, Weinrebe, Hopfen), an welche die hiesige Tierwelt adaptiert ist, zu begrüßen. Aber auch nicht-heimische Arten können verschiedenen Tieren Lebensraumrequisiten bieten. So sind zB die Früchte von Parthenocissus für verschiedene Vogelarten nutzbar und nektar- und pollenreiche Blüten (zB Clematis montana, Wisteria sinensis) bieten verschiedenen blütenbesuchenden Insekten Nahrung.
Zu vermeiden ist die Pflanzung von nicht-heimischen Arten mit invasivem Potential, die bei einer Ausbreitung die heimische Flora verdrängen können (zB Silberregen-Flügelknöterich Fallopia baldschuanica).
Die Begrünung von Dächern ist eine günstige Möglichkeit, Lebensräume wiederherzustellen bzw neu zu schaffen. Es gibt kaum andere Flächen, die so geringer Nutzungskonkurrenz ausgesetzt sind. Viele Tierarten können Gründächer als (Teil-)Habitate nutzen, darunter Schmetterlinge, Wildbienen, Heuschrecken, Käfer, Spinnen, aber auch verschiedene Vogelarten wie die Haubenlerche. Die Pflanzenvielfalt auf Gründächern kann beträchtlich sein.
Praxistipp:
Auf Friedhöfen kommen Gründächer etwa auf Aufbahrungshallen mit Flachdächern in Betracht, aber auch auf Nebengebäuden wie Garagen und Geräteschuppen.
Der Wert einer Dachbegrünung als Lebensraum für Pflanzen und Tiere wird mit zunehmendem Strukturreichtum deutlich und unaufwendig erhöht. So kann etwa durch Variieren der Substratstärke ein kleinräumiges Relief geschaffen werden, das für unterschiedliche Einstrahlungs- und Feuchtigkeitsverhältnisse sorgt. Hügelbereiche an statisch günstigen Stellen bilden Überlebensinseln im Falle langer sommerlicher Trockenheit. Steine, Totholzhaufen, Äste als Sitzwarten etc können weiteren Tierarten wichtige Lebensraumrequisiten bieten. Auch die Kombination mit Insektennisthilfen ist möglich, wenn diese (zB im Windschatten eines Technikaufbaus) geschützt aufgestellt werden können und ausreichend Nahrungsquellen vorhanden sind.
Neben dem Naturschutznutzen sprechen mehrere weitere Vorteile für die Dachbegrünung:
Aus ökonomischer Sicht bedingt die Dachbegrünung etwas höhere Herstellungskosten, die sich aber vor allem durch die weitaus längere Lebensdauer des Daches, aber auch durch geringere Instandhaltungs- und Betriebskosten des Gebäudes amortisieren.
Seitens des Österreichischen Normungsinstituts wurde für die Planung, Ausführung und Pflege von Begrünungen auf Bauwerken die ÖNORM L 1131: 2010-06-01 (Gartengestaltung und Landschaftsbau – Begrünung von Dächern und Decken auf Bauwerken – Anforderungen an Planung, Ausführung und Erhaltung) herausgegeben.
An Gebäuden können Tiere, die natürlicherweise an Felsen und in Schluchten vorkommen, einen Lebensraum finden. Dies ist jedoch nur dann möglich, wenn es an den Gebäuden Öffnungen, Nischen und Spalten gibt. Mehrere heimische Vogelarten nutzen Gebäude als Ersatzlebens- und -nistraum und können durch geeignete Maßnahmen gefördert werden, zB Mauersegler, Turmfalke, Hausrotschwanz, Hausspatz sowie Mehl- und Rauchschwalbe. Unter den Insekten sind es zB Mauerbienen, die Spalten und Hohlräume an Gebäuden zum Nestbau nutzen.
Fledermäuse: An oberster Stelle der Schutzmaßnahmen steht die Bewahrung bestehender Fledermausquartiere. Dazu können höhlenreiche Altbäume, Dachböden, Keller oder auch Verschalungen und verschiedene Hohlräume zählen. Dachböden von Kirchen und Kapellen beherbergen häufig wichtige Fortpflanzungsquartiere. Die Zerstörung eines Fortpflanzungsquartiers in einem Gebäude kann die Auslöschung einer Art in der gesamten weiteren Umgebung bedeuten. Bauliche Maßnahmen sollen daher erst nach Absprache mit Fledermausexperten bzw der Naturschutzbehörde durchgeführt werden.