Nullumsatzsteuersatz für Photovoltaikmodule wurde gestrichen
Der Nullumsatzsteuersatz für PV-Anlagen wurde abgeschafft. Abhängig vom Vertragsschluss ist aber eine Übergangsfrist zu beachten.
Mit 1. April 2025 wurde der Nullumsatzsteuersatz für die Lieferungen, innergemeinschaftlichen Erwerbe, Einfuhren sowie Installationen von PV-Anlagen bis 35 kWp vorzeitig abgeschafft. Der Nullumsatzsteuersatz kommt jedoch noch zur Anwendung, wenn der Vertrag für Lieferungen, innergemeinschaftliche Erwerbe, Einfuhren oder Installationen von Photovoltaikmodulen vor dem 7. März 2025 abgeschlossen wurde.
Beispiel:
Betreiber A betreibt seit 2024 eine Photovoltaikanlage auf seinem Einfamilienhaus mit einer Engpassleistung von 19 kW (peak). Am 25. Feber 2025 schließt er mit einem Elektroinstallateur einen Vertrag über die Installation von Photovoltaikmodulen mit einer Leistung von 10 kW (peak) ab. Die Installation erfolgt witterungsbedingt erst im Mai 2025. Aufgrund des Vertragsabschlusses vor dem 7. März 2025 kommt der Nullumsatzsteuersatz für die Installation der Photovoltaikmodule zur Anwendung.
Somit gilt seit 1.April 2025 der 20- %-Umsatzsteuersatz.