Diese Website setzt ausschließlich technisch notwendige Cookies und Cookies zur allgemeinen Reichweitenmessung ein, um die Funktionalität und eine gute Benutzererfahrung zu gewährleisten. Diese werden ausschließlich von uns verwendet und die Daten werden nicht an Dritte weitergegeben. Detaillierte Infos: Datenschutzrichtlinie
© WEKA Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at
drucken
28.04.2025 | Bilanz und Steuern | ID: 1197764
Mit 1. April 2025 wurde der Nullumsatzsteuersatz für die Lieferungen, innergemeinschaftlichen Erwerbe, Einfuhren sowie Installationen von PV-Anlagen bis 35 kWp vorzeitig abgeschafft. Der Nullumsatzsteuersatz kommt jedoch noch zur Anwendung, wenn der Vertrag für Lieferungen, innergemeinschaftliche Erwerbe, Einfuhren oder Installationen von Photovoltaikmodulen vor dem 7. März 2025 abgeschlossen wurde.
Beispiel:
Betreiber A betreibt seit 2024 eine Photovoltaikanlage auf seinem Einfamilienhaus mit einer Engpassleistung von 19 kW (peak). Am 25. Feber 2025 schließt er mit einem Elektroinstallateur einen Vertrag über die Installation von Photovoltaikmodulen mit einer Leistung von 10 kW (peak) ab. Die Installation erfolgt witterungsbedingt erst im Mai 2025. Aufgrund des Vertragsabschlusses vor dem 7. März 2025 kommt der Nullumsatzsteuersatz für die Installation der Photovoltaikmodule zur Anwendung.
Somit gilt seit 1.April 2025 der 20- %-Umsatzsteuersatz.