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20.09.2022 | Arbeitsrecht | ID: 1122611
Unter Einarbeiten von Arbeitszeit ist eine Umverteilung der Normalarbeitszeit zu verstehen. Aufgrund von Feiertagen kann die Normalarbeitszeit anders verteilt werden um die ausgefallenen Arbeitstage einzuarbeiten. Das bedeutet die in den Wochen des Einarbeitens geleisteten Arbeitsstunden gelten nicht als Überstunden, sondern sind lediglich verteilte Normalarbeitszeitstunden.
Gemäß § 4 Abs 3 Arbeitszeitgesetz (AZG) darf die tägliche Normalarbeitszeit
nicht überschreiten.
Grundsätzlich ist das Einarbeiten nur an Werktagen von Montag bis Samstag möglich. Fällt ein Feiertag auf einen Sonntag, so gilt dieser Tag als Sonntag und nicht als Feiertag!
Achtung:
Das Einarbeiten ist nur zulässig, wenn dem Arbeitnehmer dadurch eine längere zusammenhängende Freizeit in Verbindung mit einem Feiertag ermöglicht wird. Das Einarbeiten von Einzeltagen ohne Verbindung zu einem Feiertag ist nicht zulässig.
Der Einarbeitungszeitraum kann per Kollektivvertrag oder Betriebsvereinbarung verlängert werden.
Für werdende und stillende Mütter gilt gemäß des Mutterschutgsetzes (MSchG), dass sie keinesfalls mehr als 9 Stunden täglich und mehr als 40 Stunden wöchentlich beschäftigt sein dürfen (§ 8 MSchG). Somit ist für diese Personengruppe das Einarbeiten nur schwer möglich.
Jugendliche dürfen zwar auch nur 9 Stunden täglich, jedoch bis zu 45 Stunden wöchentlich arbeiten, was ein Einarbeiten von Arbeitszeit möglich macht. Zu beachten ist aber weiters, dass für Jugendliche eine kollektivvertragliche Verlängerung des Einarbeitungszeitraumes über 13 Wochen hinaus nicht zulässig ist (§ 11 KJBG).
Frühester Beginn fürs Einarbeiten | Einzuarbeitender Arbeitstag | |
26.09.2022 | für Samstag, | den 24.12.2022 |
28.09.2022 | für Dienstag, | den 27.12.2022 |
29.09.2022 | für Mittwoch, | den 28.12.2022 |
30.09.2022 | für Donnerstag, | den 29.12.2022 |
01.10.2022 | für Freitag, | den 30.12.2022 |
03.10.2022 | für Samstag, | den 31.12.2022 |
04.10.2022 | für Montag, | den 02.01.2023 |
05.10.2022 | für Dienstag, | den 03.01.2023 |
06.10.2022 | für Mittwoch, | den 04.01.2023 |
07.10.2022 | für Donnerstag, | den 05.01.2023 |
10.10.2022 | für Samstag, | den 07.01.2023 |