Wird die Beschäftigungspflicht nicht erfüllt, so ist für jeden nicht beschäftigten Dienstnehmer mit Behinderung eine Ausgleichstaxe fällig. Anbei finden Sie die Werte für 2023.
Ausgleichstaxe
Die Höhe der Ausgleichstaxe ist abhängig von der Anzahl der Arbeitnehmer und beträgt für das Jahr 2023:
Anzahl der Arbeitnehmer
Monatliche Ausgleichstaxe 2023
0–24 Arbeitnehmer
keine
25–99 Arbeitnehmer
EUR
292,00
100–399 Arbeitnehmer
EUR
411,00
400 und mehr Arbeitnehmer
EUR
435,00
Die Zahlung der Ausgleichstaxe erfolgt an den Ausgleichstaxfonds. Durch diese Zahlung wird ein Ausgleich zwischen jenen Arbeitgebern geschaffen, die begünstigte Behinderte beschäftigen, und solchen, die begünstigte Beschäftigte – aus welchen Gründen auch immer – nicht beschäftigen.