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11.10.2022 | Bilanz und Steuern | ID: 1124243
Die Lohnsteuer beträgt im Veranlagungsjahr 2023 jährlich:
Einkommen (EK) | Steuersatz |
Bis 11.693,00 | 0 % |
Über 11.693,00–19.134,00 | 20 % |
Über 19.134,00–32.075,00 | 30 % |
Über 32.075,00–62.080,00 | 41 % |
Über 62.080,00–93.120,00 | 48 % |
Über 93.120,00 | 50 % |
Hinweis:
Für das gesamte Kalenderjahr 2023 kommt für die dritte Tarifstufe ein Mischsteuersatz von 41 % zu Anwendung. Im Jahr 2024 beträgt der Steuersatz für die dritte Tarifstufe dann 40 %.
Angepasst werden ab 01.01.2023 auch die Verkehrsabsetzbeträge. Der allgemeine Verkehrsabsetzbetrag wird auf EUR 421,00, der erhöhte Verkehrsabsetzbetrag auf EUR 726,00 und der Zuschlag zum Verkehrsabsetzbetrag auf EU 684,00 angehoben.