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19.09.2023 | Arbeitsrecht | ID: 1145593
Die Lohnsteuer beträgt im Veranlagungsjahr 2024 jährlich:
Einkommen (EK) in EUR | Steuersatz |
Bis 12.816,00 | 0 % |
Über 12.816,00–20.818,00 | 20 % |
Über 20.818,00–34.513,00 | 30 % |
Über 34.513,00–66.612,00 | 40 % |
Über 66.178,00–99.266,00 | 48 % |
Über 99.266,00 | 50 % |
Der Steuersatz für Einkommensteile über EUR 1,000.000,– beträgt bis 2025 55 %.
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