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29.12.2021 | Arbeitsrecht | ID: 1099161
SV-Werte | Vergleich 2021/2022 | ||
| Wert 2022 | Wert 2021 |
Geringfügigkeitsgrenze monatlich | 485,85 | 475,86 |
Grenzwert für pauschalierte Dienstgeberabgabe | 728,77 | 713,79 |
Höchstbeitragsgrundlage täglich | 189,00 | 185,00 |
Höchstbeitragsgrundlage monatlich | 5.670,00 | 5.550,00 |
Höchstbeitragsgrundlage monatlich für Freie DN ohne Sonderzahlungen; GSVG, BSVG | 6.615,00 | 6.475,00 |
Höchstbeitragsgrundlage (jährlich) für Sonderzahlungen | 11.340,00 | 11.100,00 |
Die Aufwertungszahl beträgt 2022 1,021.