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25.03.2024 | Arbeitssicherheit & Brandschutz | ID: 1165555
Gewalt am Arbeitsplatz ist ein ernstes Problem, das verschiedene Formen annehmen kann, darunter fallen physische, verbale oder psychologische Gewalt. Es ist wichtig zu betonen, dass ein sicherer Arbeitsplatz entscheidend für das Wohlbefinden der Mitarbeiter:innen und den Erfolg eines Unternehmens ist.
In den Medien findet man immer mehr Meldungen zu diesem Thema, zB:
Die Gründe dafür sind wohl beispielsweise
Gewalt hat viele Gesichter. Auch die Formen und Folgen von Gewalt im Job sind unterschiedlich. Besonders betroffen sind Beschäftigte in Dienstleistungsberufen und im Verkehrssektor.
Damit man besser versteht, was der Begriff “Gewalt“ und „Belästigung“ bedeutet ist die Definition gemäß dem Übereinkommen 190 der Internationalen Arbeitskonferenz, in welchem es um die Beseitigung von Gewalt und Belästigung in der Arbeitswelt geht, sehr hilfreich:
Darin wird festgelegt, dass:
1. Im Sinne dieses Übereinkommens
a) bezieht sich der Begriff „Gewalt und Belästigung“ in der Arbeitswelt auf eine Bandbreite von inakzeptablen Verhaltensweisen und Praktiken oder deren Androhung, gleich ob es sich um ein einmaliges oder ein wiederholtes Vorkommnis handelt, die auf physischen, psychischen, sexuellen oder wirtschaftlichen Schaden abzielen, diesen zur Folge haben oder wahrscheinlich zur Folge haben, und umfasst auch geschlechtsspezifische Gewalt und Belästigung;
b) bedeutet der Begriff „geschlechtsspezifische Gewalt und Belästigung“ Gewalt und Belästigung, die gegen Personen aufgrund ihres Geschlechts gerichtet sind oder von denen Personen eines bestimmten biologischen oder sozialen Geschlechts unverhältnismäßig stark betroffen sind, und umfasst auch sexuelle Belästigung.
2. Unbeschadet von Absatz 1 Buchstaben a) und b) dieses Artikels können die Begriffe in den innerstaatlichen Rechtsvorschriften nach einem einheitlichen Konzept oder getrennt definiert werden.
Gewalt am Arbeitsplatz sollte ernst genommen und aktiv bekämpft werden, um eine sichere und gesunde Arbeitsumgebung zu fördern.
Im ArbeitnehmerInnenschutzgesetz ist unter § 3 Absatz 1 (Allgemeine Pflichten der ArbeitgeberInnen) folgendes gesetzlich verpflichtend vorgeschrieben:
„Arbeitgeber sind verpflichtet, für Sicherheit und Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer in Bezug auf alle Aspekte, die die Arbeit betreffen, zu sorgen. Die Kosten dafür dürfen auf keinen Fall zu Lasten der Arbeitnehmer gehen. Arbeitgeber haben die zum Schutz des Lebens, der Gesundheit sowie der Integrität und Würde erforderlichen Maßnahmen zu treffen, einschließlich der Maßnahmen zur Verhütung arbeitsbedingter Gefahren, zur Information und zur Unterweisung sowie der Bereitstellung einer geeigneten Organisation und der erforderlichen Mittel.“
Was kann man als KMU (kleinere und mittlere Unternehmen tun? Gem der EU-Empfehlung 2003/361/EG der Europäischen Union setzt sich die Größenklasse der Kleinstunternehmen sowie der kleinen und mittleren Unternehmen aus Unternehmen zusammen, die weniger als 250 Mitarbeiter beschäftigen und entweder einen Jahresumsatz von höchstens 50 Mio Euro erzielen oder eine Bilanzsumme von höchstens 43 Mio Euro ausweisen; dh das betrifft ca 9 9 % der Betriebe in Österreich und auch Großunternehmen.
Hier ein paar Vorschläge:
Gewalt am Arbeitsplatz im Sinne des ArbeitnehmerInnenschutzgesetzes (ASchG) darf aber nicht mit Mobbing verwechselt werden. Im Sicherheits- und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz kann die Gefahr einer Gewaltausübung gegenüber Arbeitnehmer:innen eine psychisch belastende Arbeitsbedingung sein.
Die Rechtsfolgen von Mobbing am Arbeitsplatz sind im Arbeitsrecht geregelt. Die Abgrenzung zu Mobbing ist oft nicht leicht. Mobbing am Arbeitsplatz und Gewalt am Arbeitsplatz sind zwei verschiedene, aber ernsthafte Probleme, die das Arbeitsumfeld negativ beeinflussen können. Belästigung und Diskriminierung sind kein Thema des Arbeitsschutzes, sondern Gegenstand arbeitsrechtlicher Maßnahmen (Antidiskriminierungsrecht).
Hier sind einige der wichtigsten Merkmale für Mobbing am Arbeitsplatz:
Die bisherigen Erfahrungen und mögliche Folgen für Betriebe bei Nichtbeachtung dieser Themen sind zB
Beide Problembereiche, also sowohl Gewalt am Arbeitsplatz als auch Mobbing, erfordern eine ernsthafte Auseinandersetzung seitens der Unternehmen, um sicherzustellen, dass der Arbeitsplatz sicher und respektvoll ist. Die Prävention, Schulung, Meldemechanismen und angemessene Maßnahmen bei Vorwürfen sind entscheidend, um Mobbing und Gewalt am Arbeitsplatz zu bekämpfen.