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02.10.2026 | Personalverrechnung | ID: 1285416

Lohnpfändung 2027: Neue Freigrenzen und Werte für die Personalverrechnung

FORUM Media (aga)

Auf die Personalverrechnung in Österreich kommt zum Jahreswechsel eine wichtige Änderung zu. Ab 1. Jänner 2027 gelten neue Richtwerte für die Lohnpfändung.

Lohnpfändung: Die voraussichtlichen Werte für 2027 im Überblick

Bei den Richtwerten für die Lohnpfändung wird ab 2027 der allgemeine Grundbetrag auf EUR 1.351,– angehoben. Was bedeutet das für die Praxis?

Allgemeiner Grundbetrag

Der allgemeine Grundbetrag entspricht dem auf volle Euro abgerundeten Ausgleichszulagenrichtsatz und beträgt in EUR:

 

2027

2026

2025

2024

Monatlich

1.351,00

1.308,00

1.273,00

1.217,00

Wöchentlich

315,00

305,00

297,00

284,00

Täglich

45,00

43,00

42,00

40,00

Erhöhter allgemeiner Grundbetrag

Erhält der Arbeitnehmer keine Sonderzahlungen, gebührt ein erhöhter allgemeiner Grundbetrag. Dieser beträgt in EUR:

 

2027

2026

2025

2024

Monatlich

1.576,00

1.526,00

1.486,00

1.420,00

Wöchentlich

367,00

356,00

346,00

331,00

Täglich

52,00

50,00

49,00

47,00

Unterhaltsgrundbetrag

Der allgemeine Grundbetrag erhöht sich um 20 % für jede Person, höchstens aber für fünf Personen, der der Arbeitnehmer (Verpflichtete) gesetzlichen Unterhalt gewährt, also pro Person in EUR:

 

2027

2026

2025

2024

Monatlich

270,00

261,00

254,00

243,00

Wöchentlich

63,00

61,00

59,00

56,00

Täglich

9,00

8,00

8,00

8,00

Zur Gänze pfändbar

Der das Vierfache des Ausgleichszulagenrichtsatzes übersteigende Teil der Berechnungsgrundlage ist zur Gänze pfändbar. Das ist jenes Nettogehalt, welches in EUR

 

2027

2026

2025

2024

Monatlich

5.400,00

5.220,00

5.080,00

4.860,00

Wöchentlich

1.260,00

1.220,00

1.185,00

1.135,00

Täglich

180,00

174,00

169,00

162,00

übersteigt.

Hinweis:

Die offizielle Bekanntmachung bleibt abzuwarten.

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