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09.01.2023 | HR-Management | ID: 1128857
Mit einer Onboarding-Prämie werden Mitarbeiter dafür belohnt, dass aufgrund ihrer Empfehlung ein geeigneter Bewerber eingestellt werden kann. Die Auszahlung der Prämie ist daher idR an die Einstellung des vorgeschlagenen Bewerbers gebunden.
Zwingend ist diese Voraussetzung aber nicht. So kann bspw auch festgelegt werden, dass die Prämie auch bereits dann gebührt, wenn der Bewerber als gut geeignet empfunden wird (obwohl eine Einstellung – aufgrund des Vorhandenseins noch besserer Bewerber – in Folge unterbleibt).