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26.11.2024 | Bilanz und Steuern | ID: 1188739
Abhängig davon gibt es Erleichterungen bei den Anhangsangaben und der Verpflichtung zur Erstellung des Lageberichtes.
Die neuen Schwellenwerte sind auf Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Jänner 2024 beginnen. Für den Eintritt und den Entfall der in § 221 und § 246 UGB angeordneten Rechtsfolgen sind die geänderten Werte auch auf Beobachtungszeiträume anzuwenden, die vor dem 1. Jänner 2024 liegen.
Kleinstkapitalgesellschaften sind kleine Kapitalgesellschaften, die keine Investmentunternehmen oder Beteiligungsgesellschaften sind und mindestens zwei der drei nachstehenden Merkmale nicht überschreiten:
| bis 31.12.2023 | ab 01.01.2024 |
Bilanzsumme | EUR 350.000,– | EUR 450.000,– |
Umsatzerlöse | EUR 700.000,– | EUR 900.000,– |
Kleine Kapitalgesellschaften sind solche, die mindestens zwei der drei nachstehenden Merkmale nicht überschreiten:
| bis 31.12.2023 | ab 01.01.2024 |
Bilanzsumme | EUR 5 Mio | EUR 6,25 Mio |
Umsatzerlöse | EUR 10 Mio | EUR 12,25 Mio |
Mittelgroße Kapitalgesellschaften sind solche, die mindestens zwei der drei Merkmale für kleine Kapitalgesellschaften überschreiten und mindestens zwei der drei nachstehenden Merkmale nicht überschreiten:
| bis 31.12.2023 | ab 01.01.2024 |
Bilanzsumme | EUR 20 Mio | EUR 25 Mio |
Umsatzerlöse | EUR 40 Mio | EUR 50 Mio |
Große Kapitalgesellschaften sind solche, die mindestens zwei der drei Merkmale für mittelgroße Gesellschaften überschreiten.
| bis 31.12.2023 | ab 01.01.2024 |
Bilanzsumme | EUR 20 Mio | EUR 25 Mio |
Umsatzerlöse | EUR 40 Mio | EUR 50 Mio |
Eine Kapitalgesellschaft gilt stets als groß, wenn Aktien oder andere von ihr ausgegebene Wertpapiere an einem geregelten Markt iSd § 1 Abs 2 BörseG oder an einem anerkannten, für das Publikum offenen, ordnungsgemäß funktionierenden Wertpapiermarkt in einem Vollmitgliedstaat der OECD zum Handel zugelassen sind.