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22.07.2022 | Arbeitsrecht | ID: 1118867

Senkung der Lohnnebenkosten ab 01.01.2023

WEKA (aga)

Durch das im Nationalrat beschlossene Teuerungs-Entlastungspaket kommt es zu einer Senkung des Unfallversicherungsbeitrages.

Mit 01.01.2023 kommt es durch die Senkung des ASVG-Unfallversicherungsbeitrages von 1,20 % auf 1,10 % zu einer Reduzierung der Lohnnebenkosten.

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