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23.04.2025 | Bilanz und Steuern | ID: 1197426
Die Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung steht sowohl auf europäischer als auch auf nationaler Ebene vor einem umfassenden Reformpaket. Für Steuerberater:innen und wirtschaftsberatende Berufe bringt dies weitreichende neue Verpflichtungen mit sich.
Die internationale Financial Action Task Force (FATF) wird im Jahr 2025 die Umsetzung ihrer Standards in Österreich erneut evaluieren. Im Zentrum stehen dabei insbesondere die Funktionsweise der Geldwäschemeldestelle (A-FIU) sowie die Einbindung der verpflichteten Berufsgruppen - darunter auch Steuerberater:innen. Es ist mit einer erhöhten Prüfungsfrequenz zu rechnen. Bestehende Präventionssysteme sollten daher bereits jetzt intern überprüft und gegebenenfalls angepasst werden.
Mit dem Inkrafttreten des neuen Geldwäschepakets der EU ergeben sich mehrere Neuerungen, die Steuerberater:innen unmittelbar betreffen:
Am 20. November 2024 beschloss der Nationalrat in Österreich ein umfassendes Gesetzespaket zur Umsetzung der FATF-Empfehlungen und EU-Vorgaben:
Geschäftsführer:innen, Compliance-Verantwortliche und Leitungspersonen in Steuerberatungskanzleien sind angehalten, bereits jetzt eine Bestandsaufnahme der internen Geldwäschepräventionsmaßnahmen durchzuführen. Insbesondere sollten folgende Fragen geprüft werden:
Die kommenden Monate bieten eine entscheidende Gelegenheit, interne Prozesse an die neuen Anforderungen anzupassen – bevor FATF-Prüfungen oder nationale Kontrollen mögliche Mängel aufdecken.