Diese Website setzt ausschließlich technisch notwendige Cookies und Cookies zur allgemeinen Reichweitenmessung ein, um die Funktionalität und eine gute Benutzererfahrung zu gewährleisten. Diese werden ausschließlich von uns verwendet und die Daten werden nicht an Dritte weitergegeben. Detaillierte Infos: Datenschutzrichtlinie
© WEKA Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at
drucken
13.04.2026 | Wohnrecht | ID: 1263773
Gem dem 5. Mietrechtlichen Inflationslinderungsgesetz (5. MILG) soll die Anpassungen des Mietzinses infolge einer vertraglich vereinbarten Wertsicherung nur mehr jährlich jeweils zum 1. April erfolgen können. Das bedeutet für die Praxis: Jährlich vermindern oder erhöhen sich die Richtwerte gegenüber dem jeweils letzten Änderungszeitpunkt in dem Ausmaß, das der durchschnittlichen Veränderung des Verbraucherpreisindex 2010 oder des an seine Stelle tretenden Index in dem Valorisierungszeitpunkt vorangegangenen Jahr entspricht.
Bundesland | Alt: von 01.04.2023-31.03.2026 | Neu seit 01.04.2026 |
Burgenland | EUR 6,09 | EUR 6,15 |
Kärnten | EUR 7,81 | EUR 7,89 |
Niederösterreich | EUR 6,85 | EUR 6,92 |
Oberösterreich | EUR 7,23 | EUR 7,30 |
Salzburg | EUR 9,22 | EUR 9,31 |
Steiermark | EUR 9,21 | EUR 9,30 |
Tirol | EUR 8,14 | EUR 8,22 |
Vorarlberg | EUR 10,25 | EUR 10,35 |
Wien | EUR 6,67 | EUR 6,74 |