20.08.2025 | Arbeitssicherheit & Brandschutz | ID: 1203657

Blitzschutz: Sicheres Arbeiten in der Gewittersaison

Robert Seeberger

Im Sommer häufen sich Gewitter mit Starkniederschlägen und Blitzen, diese können aber das ganze Jahr über auftreten. Erfahren Sie in diesem Beitrag, welche Maßnahmen Sie im Unternehmen zum Blitzschutz treffen sollten.

Blitzschläge sind potenziell tödlich oder können zu Verletzungen wie Verbrennungen, Lähmungen, Hirn- und Herzschädigungen bis zur Bewusstlosigkeit führen. Erste Hilfe Maßnahmen müssen geschult werden (Ersthelferausbildung und Auffrischungen). Sie sind für die Ersthelfer gefahrlos möglich, da ein zweiter Blitzeinschlag an derselben Stelle sehr unwahrscheinlich ist. 

Rechtliche Grundlagen zum Blitzschutz

Das im Arbeitsschutz entscheidende STOP-Prinzip muss auch als Schutz vor Gewittern angewandt werden. S, die Substitution bedeutet, dass bei Gewittern die Arbeiten im freien Gelände, im Gebirge und auf Baustellen sofort abzubrechen sind. Eine technische Maßnahme (T) ist das Vorhandensein einer normgerecht ausgeführten Blitzschutzanlage.

Dazu hält der § 15 der Elektroschutzverordnung (ESV) fest, dass auch Baustellen mit einer Blitzschutzanlage, soweit das technisch möglich ist, ausgestattet werden müssen. Die technische Realisierbarkeit umfasst zB exponierte Bereiche wie Turmdrehkrane oder Gerüste. Dennoch sind die Arbeiten einzustellen. Ein Schutz vor Blitzfolgen ist auch in geschlossenen Fahrzeugen aufgrund des Faraday´schen Käfigs gegeben.

Organisatorische Maßnahmen zum Blitzschutz

Zu den organisatorischen Maßnahmen zählen unter anderem das Vorhandensein von sicheren Zonen wie Gebäuden mit Blitzschutzanlagen. Es gibt keine Orte im Freien, die einen absoluten Schutz bieten, aber Orte mit geringerer Gefährdung wie Geländemulden oder das Innere eines Waldes. Die Wahrscheinlichkeit, dass ein Blitz in ein höheres Objekt (Haus, Mast, alleinstehender Baum etc) einschlägt, ist recht hoch. Ein Aufenthalt in der Nähe, aber nicht in unmittelbarer Nähe dieser Objekte verringert die Personengefährdung.

Hinweis:

Die Persönliche Schutzausrüstung (das P beim STOP-Prinzip) ist beim Blitzschutz nicht anzuwenden, denn es gibt keine wirksame PSA gegen Blitzgefahren.

Neben der Blitzgefahr sind bei und nach Gewittern auch Starkregen, Hagelschlag und in der Folge Hochwässer und Murenabgänge zu beachten und zu evaluieren.

Entstehung und Wirkung von Blitzen

Durch starke Aufwinde werden elektrische Ladungen getrennt und hohe Spannungsunterschiede zwischen den Wolken und der Erdoberfläche erzeugt. In Blitzkanälen fließen extrem hohe Entladungsströme. Die rasche Erhitzung und die Ausdehnung der Luft im Blitzkanal sorgt für die Donnergeräusche. Beim Einschlag des Blitzes in ein Objekt oder in den Boden sind Spannungen von 100.000 Volt, Stromstärken von 100.000 Ampere und Temperaturen von 30.000 Grad typische Werte. Im Boden breitet sich der Strom in alle Richtungen aus. Allein die Schrittspannung beim Gehen im Bereich des Einschlages reicht aus, dass tödliche Ströme im menschlichen Körper fließen.

Ermittlung und Beurteilung von Gefahren – Evaluierung

Gem § 4 ASchG sind die Gefahren durch Gewitter, insbesondere durch Blitzschläge, zu evaluieren. Im Sicherheits- und Gesundheitsschutzdokument gem § 5 ASchG sind die erforderlichen Maßnahmen zu dokumentieren. Die Mitarbeiter sind über die Schutzmaßnahmen und das erforderliche Verhalten zu unterweisen (§ 14 ASchG).

Als Grundlagen für die Gefahr von Blitzen stehen zwei Informationssysteme zur Verfügung: ALDIS ist ein Blitzortungssystem, mit dem in Österreich seit dem Jahr 1992 die Blitzhäufigkeit bundesweit erfasst wird. Auf der Website von ALDIS kann unter Eingabe der Postleitzahl des gewünschten Ortes sofort die lokale Blitzdichte der Erdblitze ermittelt werden. Die Blitzdichte wird als Zahl der Blitze pro Quadratkilometer und Jahr angegeben. Im langjährigen Mittel ergibt sich als Durchschnittswert in Österreich eine Blitzdichte von 2 (pro km2 und Jahr). Der Wert variiert örtlich zwischen 0,2 bis 4,0.

Das zweite Informationssystem prognostiziert für einen Ort die Gefahr von Unwettern mittels einer Farbskala von grün (sehr geringe Gewitterwahrscheinlichkeit) über gelb, orange und rot (hohe Wahrscheinlichkeit für schwere Gewitter mit Starkregen, Hagelschlag und Blitzschlag). Die Daten stammen von der GeoSphere Austria bzw der ZAMG.

Gewitter – Arbeiten in Innenräumen

In § 15 Abs 1 der Elektroschutzverordnung ist festgelegt, dass Arbeitsstätten mit Blitzschutzanlagen ausgestattet sein müssen, wenn aufgrund ihrer Höhe, Flächenausdehnung, Umgebung und der zu erwartenden Blitzaktivität (Erdblitzdichte), in Relation zu Bauweise, Nutzung oder Inhalt des Gebäudes, eine Gefährdung durch Blitzschlag oder durch die Folgen eines Blitzschlags besteht.

§ 15 Abs 2 regelt, dass für blitzschlaggefährdete Arbeitsmittel Vorkehrungen getroffen werden müssen, die durch Blitzschlag verursachte elektrische Ladungen auf sichere Art und Weise in den Erdboden ableiten.

Blitzschutzanlagen müssen vor Inbetriebnahme und in Abständen von längstens drei Jahren auf ihren ordnungsgemäßen Zustand überprüft werden und festgestellte Mängel unverzüglich behoben werden. Die Prüfungen müssen von Elektrofachkräften, die Kenntnisse in den einschlägigen Blitzschutz-Normen haben, durchgeführt werden. Werden in der Arbeitsstätte explosionsgefährliche, hochentzündliche oder größere Mengen von leichtentzündlichen Arbeitsstoffen verwendet, wird das Überprüfungsintervall auf ein Jahr verkürzt. Die Ergebnisse der Prüfungen müssen in einem Prüfbefund festgehalten werden.

Sind geeignete Blitzschutzanlagen mit den vorgeschriebenen Überprüfungen vorhanden, kann auch während eines Gewitters innerhalb von Arbeitsstätten weitergearbeitet werden. Dennoch müssen über Blitzeinschläge hinausgehende Gefahren, wie Wassereintritte, Schäden an Dächern oder Bauteilen durch böigen Wind oder Starkwinde, Schäden durch Hagelereignisse und Gefahren durch Muren, Erdrutsche und Felsstürze evaluiert werden, bevor das Weiterarbeiten freigegeben wird.

Gewitter – Arbeiten im Freien

Grundsätzlich sind bei aufziehenden Gewittern Arbeiten im Freien einzustellen und zu gewährleisten, dass sich Beschäftige in einen sicheren Bereich begeben können. Neben den unmittelbaren Gefahren durch Blitze können Starkwinde, herumgeschleuderte lose Teile, umstürzenden Bäume, Hagelkörner, rutschige Bögen, Murenabgänge und Hochwässer Beschäftigte gefährden.

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