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Mit 1. Jänner 2026 traten neue Teilpensionsregelungen in Kraft, die erhebliche Auswirkungen auf bestehende Altersteilzeitvereinbarungen haben. Die maximale Dauer der Altersteilzeit wird künftig auf drei Jahre begrenzt. Zudem sind neue Bestimmungen für freie Dienstnehmer geplant, die insbesondere Kündigungsfristen und Probezeiten betreffen. Über diese und viele weitere Änderungen und Neuerungen informiert Sie die top-aktuelle Arbeitshilfe „Das aktuelle Arbeitsrecht in der Praxis“.
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