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Ihre Suche nach Kündigungsentschädigung lieferte 36 Ergebnisse.
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Kündigungsfristen und -termine
DEMOMusterformulierungen, Rechtsgrundlagen und Praxistipps für Vertragsklauseln in Dienstverträgen: Kündigungsfristen und -termine.Severin Hammer - Sabine Barbach | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 987517 -
Kündigungsentschädigung
Zur Berechnung der Ansprüche des Arbeitnehmers ist in einem ersten Schritt zu prüfen, wie lange das Dienstverhältnis bei ordnungsgemäßer Beendigung weiterbestanden hätte.Magdalena Ferner | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 1128069 -
Pflegekarenz und Pflegeteilzeit
DEMOFür die Inanspruchnahme von Pflegekarenz und Pflegeteilzeit muss der Dienstnehmer bestimmte Voraussetzungen erfüllen.WEKA (red) - Cornelia Perzinger | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 585408 -
Pfändungen bei Dienstvertragsende
Bei Beendigung des Dienstverhältnisses ist der Dienstgeber dazu verpflichtet allen gerichtlichen Exekutionsgläubigern dieses Ereignis innerhalb der ersten Woche des übernächsten Kalendermonats zu verständigen.WEKA (red) - Alexander Kdolsky | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 252656 -
Ansprüche bei Kündigung
Auflistung der einzelnen möglichen Ansprüche, die bei einer Kündigung wechselseitig entstehen können sowie ihre Rechtsgrundlagen und Voraussetzungen.WEKA (npe) | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 252905 -
Vorliegen einer geringfügigen Beschäftigung
Eine geringfügige Beschäftigung liegt vor, wenn die Höhe des Entgelts aus einem Beschäftigungsverhältnis einen jährlich neu definierten Grenzbetrag nicht übersteigt.WEKA (aga) - Cornelia Perzinger | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 1237941 -
Ansprüche bei Beendigung eines befristeten Arbeitsverhältnisses
Wie bei der Beendigung jedes anderen Arbeitsverhältnisses hat auch ein Arbeitnehmer, dessen Arbeitsverhältnis durch Zeitablauf endet, Anspruch auf Entgelt bis zum Tag des Zeitablaufes.WEKA (red) | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 257112 -
Urlaubsersatzleistung
Gem § 10 Urlaubsgesetz gebührt einem Arbeitnehmer eine Urlaubsersatzleistung, wenn es zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses vor Verbrauch des Urlaubs gekommen ist.Magdalena Ferner | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 1128071 -
Insolvenz des Arbeitgebers
Die Insolvenz des Arbeitgebers wirft auch arbeitsrechtliche Fragestellungen auf. Dabei geht es nicht nur um die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses.Andreas Gerhartl | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 1063605 -
Verjährung und Verfall
Gem §§ 1451 ff ABGB bedeutet die Verjährung den Verlust der Durchsetzbarkeit eines Rechts dadurch, dass dieses Recht während einer bestimmten Zeitspanne nicht ausgeübt wurde.Andreas Gerhartl | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 1031826 -
Kündigungs- und Entlassungsschutz bei Beschäftigung von Mitarbeitern mit Behinderung
Begünstigte Behinderte iSd BEinstG sind grundsätzlich österreichische Staatsbürger mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50 %. Für sie gilt ein besonderer Kündigungsschutz, der in diesem Beitrag umfassend dargestellt wird.WEKA (red) - Johanna Mitterbauer | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 256755 -
Freiwillige Abfertigungen und Abfindungen
Unter freiwilliger Abfertigung ist eine Einmalzahlung des Dienstgebers bei Beendigung eines Dienstverhältnisses zu verstehen. Es handelt sich dabei um über gesetzliche oder kollektivvertragliche Abfertigungen hinausgehende Zahlungen.Redaktion WEKA | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 1023559 -
Vergleichszahlungen
Wenn strittige oder zweifelhafte Ansprüche gerichtlich oder außergerichtlich abgeklärt werden, handelt es sich um Vergleiche. Vergleiche sind bei einem aufrechten Arbeitsverhältnis und auch nach Beendigung eines Arbeitsverhältnisses möglich.Redaktion WEKA | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 1023153 -
Probearbeitsverhältnis
Musterformulierungen, Rechtsgrundlagen und Praxistipps für Vertragsklauseln in Dienstverträgen: Vereinbarung einer Probezeit.Severin Hammer - Sabine Barbach - Albert Scherzer | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 987515 -
Privatnutzung (E-)Firmenwagen
Besteht für den Arbeitnehmer die Möglichkeit, ein firmeneigenes Kfz für Privatfahrten zu benützen, dann ist ein monatlicher Sachbezug anzusetzen. Als Privatfahrten gelten auch Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte sowie Familienheimfahrten.Redaktion WEKA | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 1128035 -
Berechtigter vorzeitiger Austritt
Bei Vorliegen eines wesentlichen Grundes, der dem Arbeitnehmer die Aufrechterhaltung des Arbeitsverhältnisses unzumutbar macht, kann dieser das Dienstverhältnis ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist einseitig auflösen.Redaktion WEKA | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 247250 -
Zweckmäßige Inhalte einer Gleitzeitvereinbarung
Die in diesem Fachbeitrag genau behandelten Umstände wie etwa die Grenzen der freien Zeiteinteilung sowie die Gleittage sollten in Gleitzeitvereinbarungen geregelt werden.Sylvia Unger | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 896198 -
Berechnung der Abfertigung Alt
Das Ausmaß der Abfertigung richtet sich nach dem für den letzten Monat des Arbeitsverhältnisses gebührenden Entgelt. Bei wöchentlicher Auszahlung ist dieses Entgelt auf einen Monatslohn umzurechnen.Redaktion WEKA | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 1023467 -
Unpfändbare Bezüge
Unter die unpfändbaren Forderungen fallen zB Aufwandsentschädigungen, Pflegegeld, Beihilfen des AMS, Mietzinsbeihilfen, Kinderbetreuungsgeld, Karenzurlaubsgeld oder die Schulfahrtsbeihilfe.WEKA (red) - Alexander Kdolsky | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 242582 -
e-card
Der Dienstgeber hat jeweils am 15. November für die bei ihm in einem Beschäftigungsverhältnis stehenden Personen und deren Angehörige ein Service-Entgelt für die e-card einzuheben.WEKA (red) | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 260475 -
Kündigung – Grundlagen
Gesetzliche Regelungen über die Kündigung finden sich für Angestellte in § 20 AngG sowie für Arbeiter in § 77 GewO 1859.Johanna Mitterbauer - WEKA (red) | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 246576 -
Kündigung von Angestellten und Arbeitern
§ 20 AngG regelt die Kündigungsfristen und -termine für Angestellte, bei Kündigung sowohl durch Arbeitgeber:innen, als auch durch Arbeitnehmer.:innen Ob die Norm anzuwenden ist, hängt von der tatsächlich geleisteten monatlichen Arbeitszeit ab.WEKA (red) | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 241212 -
Postensuchtage
Bei einer Kündigung durch den Dienstgeber ist Dienstnehmern auf deren Verlangen während der Kündigungsfrist mindestens ein Fünftel der Arbeitszeit unter der Woche freizugeben, sodass für sie die Möglichkeit besteht, einen neuen Posten zu finden.WEKA (red) | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 551437 -
Zeitguthaben
Zeitguthaben kann bei flexiblen Arbeitszeitmodellen sowie beim Einarbeiten von Fenstertagen anfallen. Im Normalfall ist dieses Guthaben nicht auszuzahlen, sondern tatsächlich als Freizeit zu konsumieren.WEKA (red) | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 258694 -
Lohn- und Sozialdumping
Die gesetzlichen Regelungen zur Bekämpfung von Lohn- und Sozialdumping wurden per 01.01.2017 aus dem AVRAG ausgenommen und in einem eigenen Gesetz, dem LSD-BG, BGBl I Nr 44/2016, zusammengefasst.Andreas Gerhartl | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 1128015
