7.1.1 Begriffsbestimmungen (§ 4 Stmk. BauG)
Begriffsbestimmungen (§ 4 Stmk. BauG)
Bereits in der ersten Fassung (LGBl Nr 95/1995) enthielt das Stmk. BauG in § 4 Begriffsbestimmungen. Zur Erreichung des Ziels der Harmonisierung landesrechtlicher Bauvorschriften war es erforderlich, mit Einführung der OIB-Richtlinien Anpassungen der in § 4 Stmk. BauG enthaltenen Definitionen an das OIB-Dokument „Begriffsbestimmungen“ durchzuführen. Weitere Ergänzungen erfolgten bspw im Rahmen der Einführung des Steiermärkischen Seveso-Betriebe Gesetzes 2017. Auf einige der Definitionen soll hier näher eingegangen werden: