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Dokument-ID: 1117692
3.7.7 Wirkungen des Flächenwidmungsplanes (§§ 43 ff K-ROG 2021)
Allgemeines
In Landesgesetzen vorgesehene Bewilligungen für raumbeeinflussende Maßnahmen, die von den Gemeinden im eigenen Wirkungsbereich erteilt werden, sind nur zulässig, wenn sie dem Flächenwidmungsplan nicht widersprechen.