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Andrea Futterknecht | Praxiswissen | Fachbeitrag

1.1 Begriff, Begründung und Beendigung eingetragener Partnerschaften

Begriff der eingetragenen Partnerschaft

Die eingetragene Partnerschaft (EP) war bis 31.12.2018 die Verbindung zwischen zwei Personen gleichen Geschlechts mit gegenseitigen Rechten und Pflichten, die auf Dauer angelegt ist. Seit 01.01.2019 steht die eingetragene Partnerschaft als Rechtsinstitut auch verschiedengeschlechtlichen Personen offen. Ihre Begründung, Wirkungen und Auflösung regelt das Eingetragene Partnerschaft-Gesetz (kurz: EPG).

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