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20.09.2021 | Arbeitssicherheit & Brandschutz | ID: 1100451
Hinweis:
Die Bundesregierung setzt bei der COVID-19-Maßnahmenverordnung auf eine „dynamische Anpassung der Maßnahmen“ (Stufenplan). Wir sind stets bemüht wichtige aktuelle Änderungen einzuarbeiten. Auf Sonderregelungen für einzelne Regionen oder Bundesländer kann in diesem Beitrag jedoch nicht eingegangen werden.
Seit 15.09.2021 gilt bei einer Bettenbelegung von 200 Intensivpatienten Folgendes:
Die Bettenbelegung auf Intensivstationen (ICU) löst die 7-Tage-Inzidenz als Leitindikator für die Lageeinschätzung ab. Das Erreichen einer gewissen Belegungszahl wird mit bestimmten weiteren Maßnahmen verknüpft:
Die 1. Novelle zur 2. COVID-19-Maßnahmenverordnung – 2. COVID-19-MV bezieht sich