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13.11.2023 | Arbeitssicherheit & Brandschutz | ID: 1147876
Gemäß der Unfallstatistik sind die meisten Arbeitsunfälle jene, die durch fehlende Absturzsicherungen verursacht wurden. Speziell im Baubereich, aber auch in anderen Industriebereichen ist das Thema bzw die Gefährdung des Absturzes allgegenwärtig. Wann ist aber eine Absturzsicherung erforderlich und gesetzlich vorgeschrieben und wie sieht eine geeignete Absturzsicherung aus? Das sind Fragen, die viele Betriebe und Firmen beschäftigen.
Eine Universalabsturzsicherung, die alle Anwendungen abdeckt, gibt es nicht. Es muss individuell die Gegebenheit betrachtet werden. Der Gesetzgeber hat dafür rechtliche Bestimmungen definiert und festgelegt: im ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG), in der Arbeitsmittelverordnung (AM-VO), in der Arbeitsstättenverordnung (AStV) sowie in der Bauarbeiterschutzverordnung (BauV). Die Grundaussage in allen gesetzlichen Bestimmungen lautet, dass die Arbeitsplätze und Verkehrswege so einzurichten sind, dass die Gefährdung durch Absturz von Arbeitnehmern so weit als möglich vermieden wird.
Bei den meisten Tätigkeiten hängt die Notwendigkeit einer Absturzsicherung von der möglichen Absturzhöhe ab:
Bei den folgenden Arbeitsplätzen müssen Absturzsicherungen unabhängig von der Absturzhöhe verwendet werden:
Es gibt verschiedene Möglichkeiten und Varianten einer Absturzsicherung. Die Auswahl von Absturzsicherungen ist in den gesetzlichen Regelungen nach einer Hierarchie vorgegeben. Dabei heißt es, dass zunächst technische Sicherungsmaßnahmen angewendet werden müssen, dann organisatorische Sicherungsmaßnahmen, zuletzt kommt das Tragen von persönlicher Schutzausrüstung (PSA). Grundsätzlich gilt die Forderung, dass der kollektive Schutz vor dem individuellen Schutz kommt.
Im Konkreten bedeutet dies, dass Geländer, Fanggerüste und Auffangnetze Vorrang haben. Dabei ist ein Geländer so auszuführen, dass dieses mindestens einen Meter Höhe aufweist und ab einer Absturzhöhe von zwei Meter mit einer Fuß-Mittel und Brustwehr auszuführen bzw zu gestalten ist.
In vielen Anwendungsfällen erfolgt die Sicherung von Personen mit einer entsprechenden persönlichen Schutzausrüstung (PSA) gegen Absturz. Zu einem System der persönlichen Schutzausrüstung (PSA) gegen Absturz zählen ein geeigneter Anschlagpunkt bzw eine Anschlageinrichtung, ein Verbindungsmittel (z.B. Seil) und ein geeigneter Gurt, den die Person am Körper trägt.
Bei den Systemen von PSA gegen Absturz wird auch noch zwischen einem Halte- und einem Auffangsystem unterschieden. Bei einem Haltesystem darf die Person gar nicht zur Absturzkante gelangen. Bei einem Auffangsystem kann es zu einem Absturz kommen. In diesem Fall muss die Person aber in einer nahezu aufrechten Position aufgefangen und gehalten werden. Dies ist dann der Fall, wenn ein so genannter Auffanggurt (Komplettgurt) sowie ein Bandfalldämpferverwendet wird. Der Falldämpfer dämpft den Absturz.
Abschließend ist festzuhalten, dass beim Bestehen von Absturzgefahr entsprechende Planungen im Vorfeld vorzunehmen sind, damit ein geeignetes Sicherungskonzept für die Praxis gegeben ist.