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17.07.2023 | Arbeitssicherheit & Brandschutz | ID: 1139762
In Österreich arbeiten ca 200.000 Menschen überwiegend im Freien. Sie haben aufgrund der UV-Strahlenbelastung ein deutlich erhöhtes Risiko, an Hautkrebs zu erkranken. Neue Erkenntnisse für eine bessere Hautkrebsprävention am Arbeitsplatz liefert eine aktuelle Studie der Universität Erlangen-Nürnberg.
UV-Strahlung ist der wichtigste äußere Faktor bei der Entstehung von Hautkrebs. Eine neue Studie der Universität Erlangen-Nürnberg liefert jetzt Ansatzpunkte für eine bessere Präventionsarbeit gegen Hautkrebs. Das Forschungsteam befragte Berufsgruppen, die mindestens zwei Stunden täglich im Freien arbeiten. Dazu gehören zB Beschäftigte
Die Forschenden befragten die Beschäftigten, ob und wie sie sich vor starker Sonneneinstrahlung schützen und welche Maßnahmen zur Vorbeugung von Hautkrebs die Arbeitgeber treffen. Sie stellten dabei unter anderem Geschlechter- und Branchenunterschiede zwischen dem individuellen Sonnenschutzverhalten fest.
Nur rund 38 Prozent aller Befragten verwendeten Sonnenschutzmittel fürs Gesicht, Frauen jedoch häufiger als Männer. Männer trugen eher Sonnenschutzkleidung wie zB schulterbedeckende Hemden und Kopfbedeckungen.
Auch die Branche spielt beim Sonnenschutz eine Rolle: So gaben Beschäftigte in Branchen, die eine Uniform oder festgelegte Arbeitskleidung tragen mussten (z.B. Polizei, Sicherheitsdienste, Post- oder Paketdienst) eher an, schulterbedeckende Hemden zu tragen. Im Gartenbau hingegen wurden am häufigsten Kopfbedeckungen getragen.
Auch die Länge der Arbeitszeit führte zu unterschiedlichem Verhalten: So trugen Männer, die wenigsten vier Stunden im Freien arbeiteten, häufiger ein schulterbedeckendes Oberteil als Personen, die nur zwei bis drei Stunden im Freien tätig waren. Frauen hingegen trugen bei längerer Arbeitszeit im Freien eher eine Kopfbedeckung.
Eine weitere Erkenntnis der Studie ist, dass auch Arbeitgeber mehr dazu betragen könnten, die Beschäftigten vor UV-Strahlung zu schützen. So gaben zB 28 % der Beschäftigen an, dass ihnen während der Arbeitszeit selten oder nie ein Schattenplatz zur Verfügung gestellt würde. Abhilfe könnten Sonnenschutzzelte oder Überdachungen leisten.
Grundsätzlich sollten Arbeitgeber im Rahmen des STOP-Prinzips andere Maßnahmen vor dem individuellen Sonnenschutz ergreifen, zB:
Quellen:
https://www.fau.de/2023/05/news/wissenschaft/schutz-vor-uv-strahlung-am-arbeitsplatz-verbessern/
Praxistipp:
Weitere Informationen zur Arbeitssicherheit finden Sie in folgenden Handbüchern: