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20.12.2021 | Arbeitssicherheit & Brandschutz | ID: 1105773
Eine Weihnachtsbeleuchtung in Form von Lichterketten und Außenbeleuchtung stellt auch eine gute Alternative zu brennenden Kerzen dar. Sie sollten jedoch folgenden Punkte beachten:
Geben Sie Ihren MitarbeiterInnen auch gleich noch Tipps für den sicheren Umgang mit Feuerwerkskörpern mit.
Um pandemiebedingt größere Menschenansammlungen zu meiden und brandsichere Lösungen zu finden haben Sie hier eine Auflistung zu Alternativen von Feuerwerken.
Wenn Sie dennoch Feuerwerkskörper benutzen wollen, beachten Sie die örtlichen Bestimmungen.
Die Verwendung von pyrotechnischen Gegenständen der Kategorie F2 (darunter fallen Blitzknallkörper, Knallfrösche, Baby-Rakete) ist im Ortsgebiet grundsätzlich verboten. Es gibt jedoch Ausnahmen, die in § 38 Pyrotechnikgesetz 2010 geregelt sind. So kann der Bürgermeister per Verordnung bestimmte Teile des Ortsgebietes von diesem Verbot ausnehmen, sofern durch die Verwendung Gefährdungen von Leben, Gesundheit und Eigentum von Menschen oder der öffentlichen Sicherheit sowie unzumutbare Lärmbelästigungen nicht anzunehmen sind. Die Verwendung von Feuerwerkskörpern in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Gotteshäusern, Krankenhäusern, Kinder-, Alters- und Erholungsheimen sowie Tierheimen ist untersagt.
Für Mittel- und Großfeuerwerke der Kategorie F3 und F4 sowie zum Böllerschießen ist eine Bewilligung der Bezirkshauptmannschaft notwendig. Wer diese Bestimmungen missachtet, muss mit einer Geldstrafe bis zu EUR 3.600,– oder sogar mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Wochen rechnen.
Im Namen der gesamten WEKA-Redaktion wünschen wir Ihnen ein schönes und brandsicheres Weihnachtsfest & einen brandfreien und guten Start ins neue Jahr!