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16.05.2023 | Arbeitssicherheit & Brandschutz | ID: 1136002
Bei der FSE Brandschutztagung 2022 hat DI Bernhard Noll die Änderungen für Druckbelüftungsanlagen durch die TRVB 112 S 2021 vorgetragen.
Druckbelüftungsanlagen (DBA) haben als Schutzziele die Rauchfreihaltung der Flucht- und Rettungswege sowie den Schutz von hochwertigem Equipment.
Regularien für Druckbelüftungsanlagen sind in folgenden Vorschriften zu finden:
Die Ausgabe 2021 der TRVB 112 S 2021 bringt strengere Anforderungen an DBA im Vergleich zu den zuvor geltenden Regelungen.
Auf beiden Seiten einer geschlossenen Tür zwischen geschütztem und nicht geschütztem Raum ist ein Mindestdruck erforderlich, der durch das Druckkriterium beschrieben wird.
Das Strömungskriterium gibt die mindestens benötigte Strömungsgeschwindigkeit vom geschützten in den nicht geschützten Bereich vor.
Die Türöffnungskräfte von Türen, die an den Überdruckbereich angrenzen, dürfen in keinem Betriebszustand den erlaubten Höchstwert von 100 N überschreiten.
Unabhängig vom Konzept gilt ein Mindest-Volumenstrom von 15.000 m3/h für die Durchspülung vom Treppenhaus (unten nach oben).
Folgende Änderungen ergeben sich durch die TRVB 112 S 2021:
- Der Mindestdruck wurde von 50 Pa auf 30 Pa gesenkt
- Ausfallstrategien und Redundanzen
- Geprüfte Steuerzentralen (Anhang 6 der TRVB 112 S 2021)
- Funktionserhalt der elektrischen Leitungen
- Schleusenspülung mit gleichmäßiger Durchspülung
- Spülbetrieb und Notfallmodus
- Aufstellung DBA-Zentrale
- Instandhaltung (lüftungstechnische Messungen)
- Ansaugöffnungen, Abstände definiert, „unten“
- Ansteuerung:
- Signalisierung und Beschriftung
Bei der Neufassung der TRVB 112 S 2021 wurden insbesondere Ausfallsicherheit und Redundanzen betont.
Eine wohlüberlegte Planung, gute Koordination der beteiligten Firmen sowie eine rechtzeitige Abstimmung mit der abnehmenden Stelle sind obligatorisch für die reibungslose Abnahme und Übergabe an Eigentümer/Betreiber.
Quelle: Tagungsunterlagen FSE-Brandschutzfachtagung 2022