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24.01.2025 | Arbeitssicherheit & Brandschutz | ID: 1192457
Sauerstoff-Reduktionsanlagen dienen dazu, die Entstehung von Bränden zu verhindern, indem der Sauerstoffgehalt der Umgebungsluft durch kontrollierte Zufuhr von Stickstoff so weit reduziert wird, dass kein offener Brand mehr ausbrechen kann.
Der Betrieb von Sauerstoff-Reduktionsanlagen ist in der TRVB 155 S geregelt. Diese wurde 2024 überarbeitet. Welche Anforderungen die aktuelle Ausgabe an die Notstromversorgung und verpflichtende Eigenkontrollen stellt, erfahren Sie in diesem Beitrag.
Die Notstromanlage muss eine Versorgung der Sauerstoff-Reduktionsanlage über 72 Stunden gewährleisten. Diese Anforderung reduziert sich unter folgenden Voraussetzungen auf 36 Stunden:
Mit der Ausgabe 2024 wurden außerdem folgende Anforderungen an ein externes Notstromaggregat mit Liefervertrag in die TRVB 155 S aufgenommen:
Der Anhang 4 der TRVB 155 S enthält eine Reihe von Eigenkontrollen, die vom Anlagenbetreiber durchzuführen sind, um sich der vollen Funktionsfähigkeit der Sauerstoff-Reduktionsanlage zu vergewissern. Diese sind gegebenenfalls um anlagenspezifische Vorgaben seitens des Herstellers zu ergänzen, und die Intervalle wo erforderlich zu verkürzen.
Die Kontrolle des Betriebszustandes der Sauerstoff-Reduktionsanlage an der Steuerzentrale der Anlage hat an jedem Betriebstag zu erfolgen. Zudem sind regelmäßige Eigenkontrollen in periodischen Abständen durchzuführen: