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22.01.2026 | Arbeitssicherheit & Brandschutz | ID: 1249127
Mithilfe von Sprühwasserlöschanlagen kann ein schneller und effektiver Brandschutz auch zu Zeiten, in denen kein Personal im Betrieb ist, gewährleistet werden. Sie halten Brand- und Löschschäden gering und sind umweltfreundlich. Zugleich verlangen sie Fachexpertise bei der Errichtung und auch bei Änderungen im Betriebsablauf, wodurch neue Gefährdungslagen entstehen können. Die neue TRVB 147 S 25 regelt nun alles, was solche Anlagen betrifft – auch mit Folgen für bereits bestehende Sprühwasseranlagen, falls diese erweitert werden. Sie ist eine Ergänzung zur ÖNORM CEN/TS 14816:2009 „Sprühwasserlöschanlagen – Planung, Einbau und Wartung“ und zusammen mit dieser zu lesen.
Die TRVB 147 S 25 gilt für Sprühwasserlöschanlagen, bei denen die Planung für die Errichtung oder die Erweiterung nach dem Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Richtlinie begann. Wenn bei Erweiterungen bestehender Anlagen die Anwendung der TRVB 147 nicht möglich ist, muss in Abstimmung mit der abnehmenden Stelle ein Anlagenkonzept erstellt werden, um ein gleichwertiges Sicherheitsniveau zu gewährleisten.
Sprühwasserlöschanlagen werden gerne zum Schutz in Räumlichkeiten eingesetzt, in denen mit einer schnellen Brandausbreitung zu rechnen ist und Wasser sich als Löschmittel anbietet. Natürlich dürfen sie nicht bei Materialien angewendet werden, die mit Wasser heftig oder unter Bildung gefährlicher Nebenprodukte reagieren.
Zu den möglichen Anwendungen von Sprühwasserlöschanlagen zählen unter anderem:
Die TRVB 147 untergliedert hinsichtlich des Schutzumfangs von Sprühwasserlöschanlagen: