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16.06.2026 | Arbeitssicherheit & Brandschutz | ID: 1252632
Neben dem Nachlassen der Konzentration und Leistungsfähigkeit kann Hitze zu folgenden gesundheitlichen Komplikationen führen:
Laut § 1 Hitze-V maßgeblich sind die Angaben von GeoSphere Austria (Hitzewarnungen). Ab der Warnstufe 2 (gelb; 30-34 °C gefühlter Temperatur) sind die Schutzmaßnahmen gem der Hitzeschutzverordnung (Hitze-V) anzuwenden. Die Pflichten gelten für alle Arbeiten im Freien – auf Baustellen, in Arbeitsstätten sowie auf auswärtigen Arbeitsstellen.
Den UV-Index erfährt man ebenfalls auf der Website von GeoSpere Austria (UV-Belastung), über das UV Messnetz Österreich, sowie auch in manchen Wetter-Apps. Das Zentral-Arbeitsinspektorat selbst verweist auf die beiden genannten Websites.
Zu beurteilen sind vor allem das Ausmaß von Hitze und UV-Strahlung, die Höhenlage, die Dauer und Schwere der Tätigkeit, das Vorhandensein zusätzlicher Wärmequellen, sowie die körperlichen Auswirkungen von Hitze auf die Leistungsfähigkeit.
Der Gesetzgeber erwartet die Erstellung eines Maßnahmenprogramms gem der Grundsätze der Gefahrenverhütung (§ 7 ASchG).
Die erhobenen Risiken und die abgeleiteten Maßnahmen sind wie schon bisher üblich zu dokumentieren.
Die Unterweisung hat die Themen zu umfassen:
Krankabinen müssen aufgrund der neuen Hitzeschutzverordnung spätestens ab 01.06.2027 ausreichend gekühlt werden können, gegebenenfalls durch Kühlgeräte. Die Fahrerkabinen von Fahrzeugen auf Baustellen oder auswärtigen Arbeitsstellen müssen grundsätzlich klimatisiert sein. Sollten die Fahrzeuge derzeit keine Klimatisierung ermöglichen, sind andere Schutzmaßnahmen zu treffen. Bei Neuanschaffungen muss auf die Kühlbarkeit geachtet werden.
AUVA Merkblatt Sommerliche Hitze – Präventionsmaßnahmen
GeoSphere Austria: Wetterprognose Österreich, Hitzewarnungen, UV-Belastung
UV-Index: UV-Index und das österreichische Messnetz, UV Messnetz Österreich