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18.03.2026 | Arbeitssicherheit & Brandschutz | ID: 1259557

OIB-Richtlinien: Aktuelle Vorgaben für Betriebe

Lisa Gschnitzer

Welche OIB-Richtlinien gibt es? Welche gelten aktuell zB für Brandschutz, Gesundheit und Umweltschutz und was bedeuten die Neuerungen der OIB-Richtlinie 6 für Ihre Bauprojekte? Das lesen Sie in diesem Beitrag.

Die OIB-Richtlinien bilden die Grundlage für das bautechnische Regelwerk in Österreich. Sie legen verschiedene Anforderungen für Gebäude in Bezug auf Sicherheit, Nutzung, Hygiene und Energieeffizienz fest.

In diesem Beitrag erfahren Sie, welche OIB-Richtlinien es gibt, welche aktuell gelten und was die geplanten Neuerungen rund um die OIB-Richtlinie 6 für Ihre Bauprojekte bedeuten.

Was sind OIB-Richtlinien?

Die OIB-Richtlinien sind baurechtliche Vorschriften, die einheitlich in ganz Österreich gelten. Sie werden vom Österreichischen Institut für Bautechnik (OIB) herausgegeben.

Ziel ist es, die baurechtlichen Anforderungen an Sicherheit, Energieeffizienz und Nutzbarkeit von Gebäuden klar festzulegen.

Warum sind die OIB-Richtlinien wichtig?

Für die Baubranche sind die OIB-Richtlinien deshalb so wichtig, da sie eine rechtliche Grundlage für die baurechtlichen Anforderungen bilden. Sie schaffen österreichweit einheitliche Rahmenbedingungen und erleichtern damit die Planung und Ausführung von Bauprojekten.

Welche OIB-Richtlinien gibt es?

Es gibt 6 OIB-Richtlinien, die unterschiedliche bautechnische Bereiche abdecken. In folgender Tabelle finden Sie einen Überblick über die einzelnen OIB-Richtlinien und deren Anwendungsbereiche:

OIB-Richtlinie

Thema

OIB-Richtlinie 1

Mechanische Festigkeit & Standsicherheit

OIB-Richtlinie 2

Brandschutz

OIB-Richtlinie 3

Hygiene, Gesundheit & Umweltschutz

OIB-Richtlinie 4

Nutzungssicherheit & Barrierefreiheit

OIB-Richtlinie 5

Schallschutz

OIB-Richtlinie 6

Energieeinsparung & Wärmeschutz

OIB-Richtlinie 1: Mechanische Festigkeit & Standsicherheit

Die OIB-Richtlinie 1 (OIB-RL 1) regelt die Anforderungen an die Tragfähigkeit und Gebrauchstauglichkeit von Bauwerken. Tragwerke müssen so geplant und ausgeführt werden, dass sie alle auftretenden Einwirkungen sicher aufnehmen und in den Boden abtragen können.

OIB-Richtlinie 2: Brandschutz

Die OIB-Richtlinie 2 (OIB-RL 2) befasst sich mit dem baulichen Brandschutz. Sie legt fest, wie Gebäude geplant und gebaut werden müssen, um Menschen sowie Sachwerte im Brandfall zu schützen.

Die Anforderungen umfassen ua:

  • Feuerwiderstandsfähigkeit von Gebäuden
  • Gestaltung von Fluchtwegen
  • Sicherstellung von Löschmaßnahmen
Notausgang Schild

OIB-Richtlinie 3: Hygiene, Gesundheit & Umweltschutz

Die OIB-Richtlinie 3 (OIB-RL 3) sorgt für einheitliche Bauvorschriften, was Hygiene, Gesundheit und Umweltschutz betrifft. Ziel ist es, Bauwerke so zu gestalten, dass sie hygienischen Mindestanforderungen entsprechen und keine gesundheitliche Gefahr für Menschen oder die Umwelt darstellen.

Dazu gehören zB:

  • Ausstattung mit geeigneten Sanitäreinrichtungen
  • Sammlung und Entsorgung von Abwässern
  • Schutz vor gefährlichen Immissionen

OIB-Richtlinie 4: Nutzungssicherheit & Barrierefreiheit

Die OIB-Richtlinie 4 (OIB-RL 4) bildet die rechtliche Grundlage für barrierefreies Bauen in Österreich. Darin finden sich bauliche Anforderungen, damit Gebäude sicher genutzt und für alle Menschen zugänglich sind.

Schwerpunkte der Richtlinie sind ua:

  • Zugang zu Gebäuden
  • Gestaltung von Treppen
  • Anforderungen an Rampen und Aufzügen

OIB-Richtlinie 5: Schallschutz

Die OIB-Richtlinie 5 (OIB-RL 5) befasst sich mit dem Schutz vor Lärm und Erschütterungen in Gebäuden. Sie enthält etwa Anforderungen an den Schallschutz gegenüber Außenlärm sowie an den Luft- und Trittschallschutz innerhalb von Gebäuden. Außerdem legt die Richtlinie Vorgaben zur Raumakustik fest.

Baustelle Kran

OIB-Richtlinie 6: Energieeinsparung & Wärmeschutz

Die OIB-Richtlinie 6 (OIB-RL 6) regelt, wie Gebäude geplant und ausgeführt werden müssen, um Energie effizient zu nutzen. Ein wichtiger Bestandteil der Richtlinie ist der Energieausweis, der für viele Gebäude verpflichtend ist und Auskunft über die energetische Leistung gibt.

Was ist die aktuelle Fassung der OIB-Richtlinien?

Alle 4 Jahre werden die OIB-Richtlinien gemeinsam mit den Bundesländern sowie mit Vertreter:innen aus dem Bauwesen und der Wirtschaft überarbeitet und angepasst.

Die aktuell gültige Fassung der OIB-Richtlinien ist die Ausgabe 2023 (Stand: Januar 2026).

Auf der Website der OIB können Sie die aktuellen Richtlinien einsehen und herunterladen: OIB-Richtlinien 2023

Änderungen der OIB-Richtlinien 2023

Die Ausgabe 2023 hat die zuvor gültige Fassung aus dem Jahr 2019 abgelöst. Dabei wurden die OIB-Richtlinien in mehreren Bereichen aktualisiert und an neue Rahmenbedingungen angepasst.

Die Überarbeitung brachte ua neue Regelungen zu Brandschutz, Barrierefreiheit oder Energieeffizienz.

Neue OIB-Richtlinie 6 ab 2026

Die neue OIB-Richtlinie 6 ist bereits beschlossen und soll bis Mai 2026 in den Bautechnikverordnungen der Bundesländer umgesetzt werden.

Ursprünglich war die nächste Anpassung der OIB-RL 6 für 2027 vorgesehen. Die Überarbeitung der EPBD-Gebäuderichtlinie der EU machte jedoch eine frühere Anpassung erforderlich, da deren Vorgaben bis Mai 2026 umzusetzen sind.

Inhaltlich setzt die neue OIB-Richtlinie 6 folgende Schwerpunkte:

  • Einführung eines Solargebots
  • Vorgaben zu Nullemissionsgebäuden
  • Einführung des Renovierungspass für Bestandsgebäude
  • Anpassung der Energieeffizienzklassen

So bereiten Sie sich auf die neue OIB-Richtlinie 6 vor

Mit der neuen OIB-Richtlinie 6 stehen wichtige Änderungen bevor, die die Planung, Ausführung und Sanierung von Bauprojekten betreffen. Damit Sie sich rechtzeitig darauf vorbereiten können, empfehlen wir Ihnen das LIVE Online-Seminar „OIB-Richtlinien 2025 und 2023“.

Sie erfahren von Experten des OIB, welche Neuerungen Sie künftig bei Ihren Bauprojekten berücksichtigen müssen und welche Pflichten sich rund um den Renovierungspass ergeben.

Ihre Vorteile:

  • Sie kennen die wichtigsten Bestimmungen der überarbeiteten OIB-Richtlinie 6.
  • Sie verstehen die Auswirkungen der Änderungen auf Ihre Bauprojekte.
  • Sie planen und bauen rechtssicher nach aktuellen Vorgaben und Landesgesetzen.

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Häufig gestellte Fragen

Sind die OIB-Richtlinien verpflichtend?

Grundsätzlich sind die OIB-Richtlinien verpflichtend, sobald sie von einem Bundesland in dessen Bautechnikverordnung übernommen wurden. In seltenen Fällen können die Bundesländer abweichende Regelungen festlegen. Dann gelten die entsprechenden landesspezifischen Vorschriften.

Wann wird die OIB-Richtlinie 6 gültig?

Die neue OIB-Richtlinie 6 ist bereits beschlossen und soll bis Mai 2026 von den Bundesländern in ihre Bautechnikverordnungen übernommen werden.

Was ist die OIB-Richtlinie 7?

Die OIB-Richtlinie 7 (OIB-RL 7) „Nachhaltige Nutzung der natürlichen Ressourcen“ wird sich erstmals mit Anforderungen an die Nachhaltigkeit von Gebäuden befassen. Sie soll voraussichtlich 2027 veröffentlicht werden (Stand: Januar 2026).

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