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18.03.2026 | Arbeitssicherheit & Brandschutz | ID: 1259557
Die OIB-Richtlinien bilden die Grundlage für das bautechnische Regelwerk in Österreich. Sie legen verschiedene Anforderungen für Gebäude in Bezug auf Sicherheit, Nutzung, Hygiene und Energieeffizienz fest.
In diesem Beitrag erfahren Sie, welche OIB-Richtlinien es gibt, welche aktuell gelten und was die geplanten Neuerungen rund um die OIB-Richtlinie 6 für Ihre Bauprojekte bedeuten.
Die OIB-Richtlinien sind baurechtliche Vorschriften, die einheitlich in ganz Österreich gelten. Sie werden vom Österreichischen Institut für Bautechnik (OIB) herausgegeben.
Ziel ist es, die baurechtlichen Anforderungen an Sicherheit, Energieeffizienz und Nutzbarkeit von Gebäuden klar festzulegen.
Für die Baubranche sind die OIB-Richtlinien deshalb so wichtig, da sie eine rechtliche Grundlage für die baurechtlichen Anforderungen bilden. Sie schaffen österreichweit einheitliche Rahmenbedingungen und erleichtern damit die Planung und Ausführung von Bauprojekten.
Es gibt 6 OIB-Richtlinien, die unterschiedliche bautechnische Bereiche abdecken. In folgender Tabelle finden Sie einen Überblick über die einzelnen OIB-Richtlinien und deren Anwendungsbereiche:
OIB-Richtlinie | Thema |
OIB-Richtlinie 1 | Mechanische Festigkeit & Standsicherheit |
OIB-Richtlinie 2 | Brandschutz |
OIB-Richtlinie 3 | Hygiene, Gesundheit & Umweltschutz |
OIB-Richtlinie 4 | Nutzungssicherheit & Barrierefreiheit |
OIB-Richtlinie 5 | Schallschutz |
OIB-Richtlinie 6 | Energieeinsparung & Wärmeschutz |
Die OIB-Richtlinie 1 (OIB-RL 1) regelt die Anforderungen an die Tragfähigkeit und Gebrauchstauglichkeit von Bauwerken. Tragwerke müssen so geplant und ausgeführt werden, dass sie alle auftretenden Einwirkungen sicher aufnehmen und in den Boden abtragen können.
Die OIB-Richtlinie 2 (OIB-RL 2) befasst sich mit dem baulichen Brandschutz. Sie legt fest, wie Gebäude geplant und gebaut werden müssen, um Menschen sowie Sachwerte im Brandfall zu schützen.
Die Anforderungen umfassen ua:

Die OIB-Richtlinie 3 (OIB-RL 3) sorgt für einheitliche Bauvorschriften, was Hygiene, Gesundheit und Umweltschutz betrifft. Ziel ist es, Bauwerke so zu gestalten, dass sie hygienischen Mindestanforderungen entsprechen und keine gesundheitliche Gefahr für Menschen oder die Umwelt darstellen.
Dazu gehören zB:
Die OIB-Richtlinie 4 (OIB-RL 4) bildet die rechtliche Grundlage für barrierefreies Bauen in Österreich. Darin finden sich bauliche Anforderungen, damit Gebäude sicher genutzt und für alle Menschen zugänglich sind.
Schwerpunkte der Richtlinie sind ua:
Die OIB-Richtlinie 5 (OIB-RL 5) befasst sich mit dem Schutz vor Lärm und Erschütterungen in Gebäuden. Sie enthält etwa Anforderungen an den Schallschutz gegenüber Außenlärm sowie an den Luft- und Trittschallschutz innerhalb von Gebäuden. Außerdem legt die Richtlinie Vorgaben zur Raumakustik fest.

Die OIB-Richtlinie 6 (OIB-RL 6) regelt, wie Gebäude geplant und ausgeführt werden müssen, um Energie effizient zu nutzen. Ein wichtiger Bestandteil der Richtlinie ist der Energieausweis, der für viele Gebäude verpflichtend ist und Auskunft über die energetische Leistung gibt.
Alle 4 Jahre werden die OIB-Richtlinien gemeinsam mit den Bundesländern sowie mit Vertreter:innen aus dem Bauwesen und der Wirtschaft überarbeitet und angepasst.
Die aktuell gültige Fassung der OIB-Richtlinien ist die Ausgabe 2023 (Stand: Januar 2026).
Auf der Website der OIB können Sie die aktuellen Richtlinien einsehen und herunterladen: OIB-Richtlinien 2023
Die Ausgabe 2023 hat die zuvor gültige Fassung aus dem Jahr 2019 abgelöst. Dabei wurden die OIB-Richtlinien in mehreren Bereichen aktualisiert und an neue Rahmenbedingungen angepasst.
Die Überarbeitung brachte ua neue Regelungen zu Brandschutz, Barrierefreiheit oder Energieeffizienz.
Die neue OIB-Richtlinie 6 ist bereits beschlossen und soll bis Mai 2026 in den Bautechnikverordnungen der Bundesländer umgesetzt werden.
Ursprünglich war die nächste Anpassung der OIB-RL 6 für 2027 vorgesehen. Die Überarbeitung der EPBD-Gebäuderichtlinie der EU machte jedoch eine frühere Anpassung erforderlich, da deren Vorgaben bis Mai 2026 umzusetzen sind.
Inhaltlich setzt die neue OIB-Richtlinie 6 folgende Schwerpunkte:
Mit der neuen OIB-Richtlinie 6 stehen wichtige Änderungen bevor, die die Planung, Ausführung und Sanierung von Bauprojekten betreffen. Damit Sie sich rechtzeitig darauf vorbereiten können, empfehlen wir Ihnen das LIVE Online-Seminar „OIB-Richtlinien 2025 und 2023“.
Sie erfahren von Experten des OIB, welche Neuerungen Sie künftig bei Ihren Bauprojekten berücksichtigen müssen und welche Pflichten sich rund um den Renovierungspass ergeben.
Ihre Vorteile:
Grundsätzlich sind die OIB-Richtlinien verpflichtend, sobald sie von einem Bundesland in dessen Bautechnikverordnung übernommen wurden. In seltenen Fällen können die Bundesländer abweichende Regelungen festlegen. Dann gelten die entsprechenden landesspezifischen Vorschriften.
Die neue OIB-Richtlinie 6 ist bereits beschlossen und soll bis Mai 2026 von den Bundesländern in ihre Bautechnikverordnungen übernommen werden.
Die OIB-Richtlinie 7 (OIB-RL 7) „Nachhaltige Nutzung der natürlichen Ressourcen“ wird sich erstmals mit Anforderungen an die Nachhaltigkeit von Gebäuden befassen. Sie soll voraussichtlich 2027 veröffentlicht werden (Stand: Januar 2026).