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27.01.2023 | Nachhaltigkeit | ID: 1130124
Am 22. November 2022 hat die EFRAG den ersten Satz von Entwürfen zum Europäischen Nachhaltigkeitsberichtsstandard vorgelegt.
Relevante Faktoren bei ESRS 1 sind Arbeitsbedingungen (working conditions), Gleichbehandlung und Gleichstellung (equal treatment and opportunities for all) und andere arbeitsbezogene Rechte (other work-related rights).
Die anderen arbeitsbezogenen Rechte beziehen sich etwa auf Kinderarbeit (child labour), Zwangsarbeit (forced labour), angemessenen Wohnraum (adequate housing) und Datenschutz (privacy).
Derzeit sind noch redaktionelle Änderungen der EFRAG-Entwürfe offen. Diese sollten voraussichtlich nicht allzu viel Zeit in Anspruch nehmen, weshalb mit einer Übermittlung an die Kommission zeitnah zu rechnen ist.
Die Entwürfe der EFRAG werden der Europäischen Kommission übergeben werden. Die EU-Kommission wird die EU-Gremien und die Mitgliedstaaten zu den Entwürfen konsultieren, bevor geplant ist, die endgültigen Standards im Juni 2023 als delegierten Rechtsakt iSd Art 290 AEUV zu verabschieden.
Noch offen sind derzeit die sektorspezifischen Standards, die bis November 2023 von der EFRAG erarbeitet werden sollen. Die bisherigen Entwürfe („Set 1“) beziehen sich auf alle Branchen. In Zukunft soll es einen weiteren Satz an Standards („Set 2“) geben, dessen Standards jeweils für spezifische Sektoren gelten sollen. Die EFRAG wird solche sektorspezifische Standards für Landwirtschaft, Kohlebergbau, Bergbau, Öl+Gas (vorgelagert), Öl+Gas (mittel- bis nachgelagert) sowie Standards für Sektoren mit hohen Auswirkungen (Energieerzeugung, Straßenverkehr, Kfz-Produktion, Lebensmittel/Getränke, Textilien) erarbeiten.
Die ESRS werden für berichtspflichtige Organisationen verpflichtend mit dem Wirtschaftsjahr 2024 bzw dem Reporting darüber 2025.
Quelle: Praxishandbuch Nachhaltigkeitsberichterstattung OnlineBuch (forum-media.at)