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21.11.2022 | Arbeitsrecht | ID: 1126868
Die Zinsersparnis bei Arbeitgeberdarlehen und Gehaltsvorschüssen ist im Kalenderjahr mit einem bestimmten Prozentsatz anzusetzen, welcher vom BMF jeden Jahres für das Folgejahr festgesetzt wird. Für 2023 wurde der Prozentsatz auf 1,0 % pa erhöht.
Jahr | Zinssatz |
2023 | 1,0 % |
2022 | 0,5 % |
2021 | 0,5 % |
2020 | 0,5 % |
2019 | 0,5 % |
2018 | 0,5 % |
2017 | 1,0 % |
2016 | 1,0 % |
2015 | 1,5 % |
2014 | 1,5 % |
2013 | 2,0 % |