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13.02.2025 | Arbeitssicherheit & Brandschutz | ID: 1193368
In zahlreichen Branchen wie etwa in Produktionsbetrieben, in der Gastronomie, im Verkehr uva existieren Arbeitsmodelle wie die Schichtarbeit oder der Wechseldienst. Häufig müssen Arbeitnehmer:innen in der Nacht arbeiten. Dies liegt in der Notwendigkeit begründet, Kund:innen einen „Rund um die Uhr“-Betrieb zu ermöglichen und technische sowie ökonomische Vorgänge zu erleichtern. Es existieren hier spezielle arbeitsrechtliche Reglungen. Da jedoch der normale Tag/Nacht-Rhythmus bei dieser Arbeitsform gestört wird, können sich gesundheitliche und soziale Störungen herausbilden.
Die meisten Körperfunktionen des Menschen sind so programmiert, dass sie am Tag aktiv und in der Nacht im Ruhe- bzw Schlafmodus sind. Arbeitnehmer:innen, die in der Nacht arbeiten, stellen sich demnach gegen ihre „innere Uhr“. Dies führt häufig zu einer körperlichen und seelischen Belastung, vor allem wenn noch gesundheitsgefährdende Maßnahmen wie Rauchen und der übermäßige Konsum von Energydrinks und Kaffee dazu kommen. Eine Dysbalance von Wach- und Schlafzeiten kann zu Übermüdung und Erschöpfung führen, welche auch das Risiko von Arbeitsunfällen steigern können.
Die rechtlichen Bestimmungen zur Schichtarbeit finden sich im:
Man spricht von Schichtarbeit, wenn sich mehrere Arbeitnehmer:innen oder auch Arbeitsgruppen auf einem Arbeitsplatz abwechseln. Als Nachtarbeiter:innen gelten jene Personen, die regelmäßig oder in mindestens 48 Nächten im Kalenderjahr während der Nacht mindestens drei Stunden arbeiten. Als Nacht gilt die Zeit von 22:00 bis 05:00 Uhr.
Nachtarbeit kann auf Dauer zu einer Vielzahl an Erkrankungen führen, etwa zu
Es existieren eine Vielzahl von Maßnahmen, welche Unternehmen durchführen können, um gesundheitliche Belastungen von Nachtarbeit einzudämmen. Hier einige Beispiele: