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17.11.2020 | Arbeitsrecht | ID: 1077013
Mit 01.01.2021 hätten die Kündigungsfristen und -termine der Arbeiter an die Angestelltenregelungen angeglichen werden sollen. Aufgrund der Corona-Krise wird jedoch diese geplante Angleichung verschoben.
Die neuen Kündigungsfristen für Arbeiter gelten somit erst für Beendigungen von Dienstverhältnissen, die nach dem 30.06.2021 ausgesprochen werden.
Quelle: WKO