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01.02.2023 | Bilanz und Steuern | ID: 1130409
Für jedes bestehende Dienstverhältnis in Wien hat der Dienstgeber eine Abgabe nach den Bestimmungen des Wr DAG zu entrichten. Ein Dienstverhältnis besteht dann in Wien, wenn der Beschäftigungsort des Dienstnehmers in Wien liegt.
Die Abgabe beträgt für jeden Dienstnehmer und für jede angefangene Woche eines bestehenden Dienstverhältnisses EUR 2,–.
Der Dienstgeber hat bis zum 15. Tag jedes Monates die im Vormonat entstandene Abgabenschuld zu entrichten. Der Dienstgeber hat jeweils bis zum 31. März die im vorangegangenen Kalenderjahr entstandene Abgabenschuld beim Magistrat schriftlich zu erklären. In diesen Erklärungen sind auch jene Dienstverhältnisse anzugeben, für die keine Abgabe zu entrichten war.
Durch eine Änderung zum Wiener Dienstgeberabgabegesetz muss die Dienstgeberabgabe-Erklärung seit 01.01.2023 elektronisch mittels Online-Formular durchgeführt werden. (https://www.wien.gv.at/erkl0817/public/AdvPrSrv.asp?Layout=eDienst)
Hinweis Unzumutbarkeit:
Dem Abgabepflichtigen bzw dessen vertretungsbefugten Personen einschließlich berufsmäßigen Parteienvertretern ist die Einbringung mittels elektronischen Formulars unzumutbar, wenn er zB nicht über die dazu erforderlichen technischen Voraussetzungen verfügt (vgl § 6 Abs 2 WDGAG).