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02.09.2020 | Bilanz und Steuern | ID: 496548
Die Höhe der Ausgleichstaxe ist abhängig von der Anzahl der Arbeitnehmer und beträgt für das Jahr 2020:
Anzahl der Arbeitnehmer | Monatliche Ausgleichstaxe 2020 | |
0–24 Arbeitnehmer | keine | |
25–99 Arbeitnehmer | EUR | 267,00 |
100–399 Arbeitnehmer | EUR | 375,00 |
400 und mehr Arbeitnehmer | EUR | 398,00 |
Die Zahlung der Ausgleichstaxe erfolgt an den Ausgleichstaxfonds. Durch diese Zahlung wird ein Ausgleich zwischen jenen Arbeitgebern geschaffen, die begünstigte Behinderte beschäftigen, und solchen, die begünstigte Beschäftigte – aus welchen Gründen auch immer – nicht beschäftigen.