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17.11.2020 | Personalverrechnung | ID: 1061434
Wird die Strecke Wohnung-Arbeitsstätte nur aufgrund der derzeitigen COVID-19-Krise nicht mehr bzw nicht an jedem Arbeitstag zurücklegt, bleibt die Pendlerpauschale wie bisher trotz
für Lohnzahlungszeiträume bis 31.03.2021 weiterhin steuerfrei.