Diese Website setzt ausschließlich technisch notwendige Cookies und Cookies zur allgemeinen Reichweitenmessung ein, um die Funktionalität und eine gute Benutzererfahrung zu gewährleisten. Diese werden ausschließlich von uns verwendet und die Daten werden nicht an Dritte weitergegeben. Detaillierte Infos: Datenschutzrichtlinie
© WEKA Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at
drucken
04.01.2021 | Arbeitsrecht | ID: 1080508
Wurde im Kalenderjahr 2020 der Freibetrag für die Teilnahme an Betriebsveranstaltungen nicht oder nicht zur Gänze ausgeschöpft, kann der Arbeitgeber im Zeitraum von 1. November 2020 bis 31. Jänner 2021 steuerfreie Gutscheine im Wert von bis zu EUR 365,– an seine Arbeitnehmer ausgeben (vgl § 124 b Z 371 EStG idF Covid-19-StMG). Die Gutscheine sind auch sozialversicherungs- und lohnnebenkostenfrei (vgl § 746 Abs 3 ASVG idF 2.SVÄG 2020). Die Weihnachtsgutscheine sind auch nicht beim Freibetrag von EUR 186,– für erhaltene Sachzuwendungen bei Betriebsveranstaltungen zu berücksichtigen.