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02.01.2024 | Gesellschaftsrecht | ID: 1152511
Durch das Flexible Kapitalgesellschafts-Gesetz (FlexKapGG) soll insbesondere für die spezifischen Bedürfnisse von Startups und anderen innovativen Unternehmen eine neue Rechtsform – nämlich die Flexible Kapitalgesellschaft (FlexKapG) – geschaffen werden, die sich vor allem am GmbH-Recht anlehnt. Darüber hinaus werden – etwa im Bereich der Kapitalmaßnahmen – zusätzliche Gestaltungsmöglichkeiten geschaffen, die bisher Aktiengesellschaften vorbehalten waren. Dadurch soll den besonderen Anliegen innovativer, rasch wachsender Unternehmen entgegengekommen werden.
Eine Flexible Kapitalgesellschaft (FlexKapG) ist eine Kapitalgesellschaft, die zu jedem gesetzlich zulässigen Zweck durch eine oder mehrere Personen gegründet werden kann.
Durch die Bezeichnung „Flexible Kapitalgesellschaft“ sollen die besonders weitreichenden Gestaltungsmöglichkeiten dieser Rechtsform betont werden.
Auf die FlexKapG kommen die Bestimmungen des Flexible Kapitalgesellschafts-Gesetzes (FlexKapGG), das lediglich 29 Paragrafen enthält, und subsidiär die für Gesellschaften mit beschränkter Haftung geltenden Bestimmungen, somit das GmbHG, zur Anwendung.
Die Flexible Kapitalgesellschaft (FlexKapG) stellt somit eine Mischform zwischen der GmbH und der AG dar, wobei für die neue Kapitalgesellschaftsform subsidiär das GmbH-Gesetz zur Anwendung kommt. Dadurch ist auch gewährleistet, dass der neuen Kapitalgesellschaft auch auf unionsrechtlicher Ebene alle Vorteile einer österreichischen GmbH zukommen.
Zudem kann eine FlexKapG so genannte „Unternehmenswert-Anteile“ ausgeben, welche eine besondere Klasse von stimmrechtslosen Anteilen darstellen. Diese eignen sich insbesondere für die Beteiligung von Mitarbeiter/innen, sodass Startups diese zu attraktiven Bedingungen am erwarteten Unternehmenserfolg teilhaben lassen können.
Gleichzeitig mit der Schaffung der FlexKapG als neuer Gesellschaftsform wird auch das GmbH-Mindeststammkapital EUR 10.000,– gesenkt, was einen weiteren Beitrag zur Vereinfachung von Unternehmensgründungen darstellt. Im Unterschied zur bisherigen Form der „gründungsprivilegierten GmbH“ ist es bei einem gesetzlichen Mindeststammkapital von EUR 10.000,– auch nach Ablauf von zehn Jahren nicht erforderlich, weitere Einzahlungen auf das Stammkapital zu leisten. Da auf die FlexKapG die Regelungen des GmbH-Gesetzes zur Anwendung kommen, profitiert auch diese von der Absenkung des Mindeststammkapitals.
Die FlexKapG ist wie bereits erwähnt primär der GmbH nachempfunden, wobei in weiten Teilen die Regelungen des GmbHG zur Anwendung kommen. Ebenso wie bei der GmbH ist eine Ein-Personen-Gründung sowie eine vereinfachte (formfreie) Gründung nach § 9a GmbHG möglich. Eine vereinfachte Gründung setzt voraus, dass diese durch einen einzigen Gesellschafter erfolgt, der eine natürliche Person und zugleich einziger Geschäftsführer ist, und ein Kreditinstitut nach Identitätsprüfung an der Gründung mitwirkt.
Die wesentlichen Unterschiede zur GmbH lassen sich wie folgt zusammenfassen:
Flexible Kapitalmaßnahmen: Nach aktienrechtlichem Vorbild werden die Institute der „bedingten Kapitalerhöhung“, des „genehmigten Kapitals“ und der Ausgabe von Wandel- und Optionsschuldverschreibungen ermöglicht. Auch wird bei der FlexKapG der Erwerb eigener Anteile und von Unternehmenswertanteilen eingeführt.
Die Schaffung einer neuen Kapitalgesellschaftsform, die auf internationalen Beispielen aufbauen und besonders für innovative Start-Ups und Gründer/innen in der Frühphase eine international wettbewerbsfähige Option bieten soll, basiert auf dem Regierungsprogramm für die Jahre 2020 bis 2024.
Am 26.05.2023 wurde ein Ministerialentwurf betreffend ein Bundesgesetz über die Flexible Kapitalgesellschaft oder Flexible Company (Flexible Kapitalgesellschafts-Gesetz – FlexKapGG) veröffentlicht. Die diesbezügliche Begutachtungsfrist endete am 07.07.2023. Nach dem ursprünglichen Entwurf sollte das Flexible Kapitalgesellschafts-Gesetz (FlexKapGG) bereits am 1. November 2023 in Kraft treten. Schlussendlich wurde das Gesetz in BGBl I Nr 179/2023 kundgemacht und ist mit 1. Jänner 2024 in Kraft getreten.
Produktipp:
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