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17.04.2025 | Bilanz und Steuern | ID: 1128771
Bereits 2024 hat der Rat der Europäischen Union ein umfassendes EU-Geldwäschepaket (auch: AML-Paket oder Anti-Money Laundering Package) beschlossen, dessen Ziel die Verhinderung von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung ist. Das Paket besteht aus:
Einige der Bestimmungen – wie die neue AML-VO und die Geldwäsche-Richtlinie – gelten ab 10. Juli 2027 bzw müssen bis spätestens dahin von den Mitgliedstaaten der EU in nationales Recht umgesetzt werden.
Eine Ausnahme hiervon stellt die AMLA-VO dar, die bereits ab dem 1. Juli 2025 gilt: Die Neuregelungen übertragen der AMLA (EU-Behörde zur Bekämpfung der Geldwäsche) weitreichende Aufsichtsbefugnisse über Unternehmen im Finanzsektor.
Doch auch betroffene Berufsgruppen aus dem nicht-finanziellen Sektor – wie Rechtsanwälte, Immobilienhändler, Notare usw – fallen unter die indirekten Aufsichtsbefugnisse der AML-Behörde. Die Behörde wird eine unterstützende Rolle spielen, indem sie
Bereits heute treffen Notare und Rechtsanwälte bei der Ausführung ihrer Aufgaben besondere geldwäschereirechtliche Sorgfaltspflichten zur Prävention von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung.
Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung sind in Österreich strafrechtlich verfolgbare Delikte (vgl § 165 f StGB, § 278d StGB). Notare treffen im Rahmen der Ausführung ihrer Aufgaben besondere geldwäschereirechtliche Sorgfaltspflichten zur Prävention solcher unter Strafe gestellter Taten. Diese Regelungen sind in § 36a ff der Notariatsordnung (NO) zu finden.
Auch Rechtsanwälte sind gemäß § 8a RAO im Hinblick auf die besonders hohe Gefahr der Geldwäscherei oder Terrorismusfinanzierung verpflichtet, alle Geschäfte besonders sorgfältig zu prüfen, bei denen er im Namen und auf Rechnung seiner Partei Finanz- oder Immobilientransaktionen durchführt oder für seine Partei an deren Planung oder Durchführung mitwirkt.
Demzufolge ist ein Notar oder Rechtsanwalt bei jeder Mitwirkung an folgenden Finanz- oder Immobilientransaktionen zur weiterführenden Prüfung verpflichtet, die folgendes betreffen: