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Dokument-ID: 821950
3.2.3 Leistungskontrolle
Um grundsätzlich einen Haftungsfall möglichst zu verhindern bzw um einen im Regressfall allenfalls vorgebrachten Mitverschuldensvorwurf entkräften zu können, ist es für den/die AuftraggeberIn sinnvoll, einen Kontrollmechanismus für die Leistungserbringung des/der Auftragnehmer/s/in vertraglich vorzusehen.