Vorwort des Autors
Sehr geehrte NutzerInnen des Handbuches!
Die Gesetzgebung lässt die eindeutige Tendenz erkennen, dass der sog „Betreiberverantwortung“ immer mehr Gewicht beigemessen wird. Dies bedeutet, dass, um den sich daraus ergebenden Verpflichtungen nachkommen zu können, der Einrichtung eines wirksamen innerbetrieblichen Systems zur Dokumentation der durchgeführten und zur Evidenzhaltung der zeitgerecht durchzuführenden Maßnahmen ein hoher Stellenwert zukommt.
Das vorliegende Handbuch soll es dem „Normunterworfenen“ erleichtern, sich in den für seinen Betrieb zutreffenden gesetzlichen Vorschriften zurechtzufinden, die sich aus diesen Vorschriften ergebenden Pflichten wahrzunehmen und die im Falle behördlicher Überprüfungen vorzulegenden bzw bereit zu haltenden Dokumente in aktueller Form in Evidenz zu haben.
Abgesehen von Vorschriften über das Inverkehrbringen von Maschinen, Geräten, Arbeitsmitteln und Betriebseinrichtungen, was jedoch nicht Gegenstand dieses Handbuches ist, da diese Vorschriften über die „Konformität“ ausschließlich an den Hersteller oder Importeur gerichtet sind, der diese Gegenstände erstmals im EU- (EWR-) Raum auf den Markt bringt, handelt es sich bei den Betreiber bzw Verwender treffenden Verpflichtungen im Wesentlichen um Maßnahmen, die dem Schutz der ArbeitnehmerInnen dienen, oder um insbesondere Prüfpflichten für den Nachweis von technischer Sicherheit. Hierbei sollte nicht übersehen werden, dass der Nachweis eines „konsensgemäßen“ Betriebes, dh die Abarbeitung eines sich aus gesetzlichen Vorschriften (Bundes- und Landesgesetzen, dazu erlassenen Verordnungen, aber auch direkt anwendbarem EU-Recht) und in Bescheiden individuell festgelegten Auflagen ergebenden „Pflichtenhefts“, keineswegs als (lästige) Verpflichtung gegenüber der Behörde verstanden werden soll, sondern die Grundlage für einen sicheren und störungsfreien Betriebsablauf darstellt.
Das Instrumentarium zur Gewährleistung eines „sicheren“ Betriebsablaufs gliedert sich – je nach Rechtsmaterie – in die Erhebung und Beurteilung der bei bestimmten Tätigkeiten und der Verwendung von bestimmten Maschinen, Geräten und Arbeitsmitteln sowie Einsatzstoffen zu erwartenden Gefahren („Arbeitsplatzevaluierung“), die sich daraus für den sicheren Umgang ergebenden Maßnahmen und Vorkehrungen und die entsprechende Unterweisung der für diese Tätigkeiten eingesetzten ArbeitnehmerInnen. Des Weiteren sind für besondere maschinelle oder technische Einrichtungen Prüfungen, Messungen oder Kontrollen und Wartungen, in der Regel in wiederkehrenden Abständen, durchzuführen, um die Funktionstüchtigkeit und technische Sicherheit unter Beweis zu stellen. Besonders hervorzuheben ist, dass zu all diesen Maßnahmen meist ausdrücklich gefordert wird, entsprechende Nachweise in Form von Aufzeichnungen, Protokollen, Prüf- und Messbefunden, Gutachten, etc, zu führen, um gegenüber der Behörde und den von ihr beauftragten Organen jederzeit die Einhaltung bzw Erfüllung der Vorschriften dokumentieren zu können. Es empfiehlt sich jedoch, auch in Fällen, wenn dies nicht in konkreter Form in den gesetzlichen Vorschriften verlangt wird, entsprechende Aufzeichnungen zu führen, da derartige Nachweise vor allem im Falle von Vorkommnissen mit gesundheitlichen Schäden von ArbeitnehmerInnen eine nicht unbedeutende Rolle spielen können.
Es liegt in der Natur der Sache, dass ein derartiges Werk keinen Anspruch auf Vollständigkeit und strikte Aktualität erheben kann, da die Gesetzeslandschaft ständig Änderungen unterworfen ist. Besonders hinzuweisen ist in diesem Zusammenhang, dass die Anpassung von Vorschriften grundsätzlich für zum Zeitpunkt des Inkrafttretens noch nicht dem Bestand angehörende Einrichtungen gilt, während für bestehende Einrichtungen entsprechende Übergangsvorschriften festgelegt werden. Auch darin soll das Werk unterstützend wirken, die erforderlichen Anpassungen rechtzeitig in die Wege zu leiten. Nicht zuletzt sollte es auch Anregung dafür sein, sich in Eigenverantwortlichkeit über die gesetzlichen Rahmenbedingungen zu informieren und die Entwicklungen in diesem Normgebungsprozess mit zu verfolgen.
Als Verfasser der Prüfblätter kann ich nur hoffen, dass das Werk den beabsichtigten Zweck erfüllt, Ihnen bei der Wahrnehmung der Sie treffenden Verpflichtungen als Unterstützung zu dienen, und ich wünsche Ihnen den entsprechenden Erfolg bei der Nutzung.
Gernot Wurm