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Dimitar Anadoliyski | Praxiswissen | Fachbeitrag

10 Angaben zum Geschäftszweig

Im Firmenbuch einzutragende Einzelunternehmer haben im Firmenbuchantrag ihren Geschäftszweig zwingend anzugeben. Die Bezeichnung des Geschäftszweigs erfolgt nicht nach standardisierten Klassifikationen, sondern ist vom Unternehmer mit eigenen Worten anzugeben. Als Orientierungshilfe können jedoch folgende Listen dienen:

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