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Dokument-ID: 735098
9 Impressum
Allgemein
Nach erfolgter Eintragung der Gesellschaft ins Firmenbuch und Registrierung der Gesellschaft bei den Behörden ist stets darauf zu achten, dass bei allen Geschäftstätigkeiten immer das korrekte Impressum verwendet wird. In Österreich befassen sich mehrere Gesetze mit der so genannten „Impressumspflicht“.