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Angela Perschl | Praxiswissen | Fachbeitrag

4.4.1 Erweiterte Offenlegungsinhalte (§ 277, § 280 UGB)

Die gesetzlichen Vertreter von Kapitalgesellschaften – also ua die GmbH‑Geschäftsführer – müssen spätestens neun Monate nach Abschlussstichtag beim Firmenbuchgericht einreichen:

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