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Dokument-ID: 610921
1.6 E-Rechnung an den Bund
Allgemeines
Ab 1. Jänner 2014 sind die Vertragspartner des Bundes verpflichtet, Rechnungen ausschließlich in elektronischer strukturierter Form auszustellen und zu übermitteln. Ab diesem Zeitpunkt werden von den Bundesdienststellen keine Papierrechnungen mehr akzeptiert. Ausnahme bildet hier lediglich der Barzahlungsverkehr. Gewünscht und auch technisch möglich ist es aber schon seit 1. Jänner 2013.