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Neu Dokument-ID: 455460

Gerda Schönsgibl | Praxiswissen | Fachbeitrag

1.2 Meldung der Betriebsaufgabe beim Finanzamt

Allgemeine Informationen

Jeder Unternehmer hat die Betriebsaufgabe innerhalb einer Frist von einem Monat dem zuständigen Finanzamt zu melden.

Zusätzlich zum Fragebogen Verf 25 „Fragebogen anlässlich der Aufgabe einer gewerblichen oder beruflichen Tätigkeit“ kann das Finanzamt – abhängig von der Art der Betriebsaufgabe – weitere Unterlagen und Nachweise verlangen.

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